Fünf Punkte sollen sozialen Wohnbau weiter sichern
OÖ/LINZ. Mehr als die zuletzt rund 1.500 geförderten Wohnungen sollen 2023 in Oberösterreich errichtet werden, das Land hat angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen dafür wie berichtet ein Paket mit der Gemeinnützigen Bauvereinigung und der Bauwirtschaft ausverhandelt. Im Landhaus wurden die Details – ein „Fünf-Punkte-Plan“ präsentiert.
„Es geht um leistbares Wohnen – leistbar heißt nicht billig, sondern, mit dem Einkommen sein Auslangen finden zu können. Letztes Jahr wurden über ein Sonderwohnbauprogramm über 1.500 Wohnungen errichtet, der Anspruch für 2023 ist es, bis zu 2.000 zu ermöglichen – unter schwierigen Rahmenbedingungen“, so Wohnbau-Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ). Es gehe dabei nicht nur um das Errichten von Häusern, sondern auch die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Baubranche.
133 Millionen Euro sind für den Neubau am geförderten Markt 2023 vorgesehen, „ein so hohes Budget für den Neubau hat es noch nie gegeben.“ Oberösterreich sei bundesweiter Spitzenreiter im geförderten Wohnbau.
Eigenheim-Bereich zum Erliegen gekommen
Die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) aus August 2022 mit Regelungen wie einem Eigenmittelanteil von 20 Prozent habe den Eigenheim-Bereich zum Erliegen gebracht, so Haimbuchner, der Druck auf den geförderten Mietwohnungsmarkt werde dadurch größer, weiß auch Robert Oberleitner, Obmann der Gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV).
Sein Stellvertreter Stefan Hutter verweist darauf, dass es auch weiterhin die Möglichkeit zum Mietkauf gebe und Mietkaufwohnungen im Bauprogramm umfasst seien, speziell für junge Familien eine Option.
Fünf Punkte als flankierende Maßnahmen
Fünf flankierende Maßnahmen sollen den sozialen Wohnbau in OÖ gewährleisten. Er wisse, es sei kein Wunschprogramm beschlossen worden, aber es sei das Ergebnis langer gemeinsamer Auseinandersetzung, dankt Haimbuchner den Gemeinnützigen und der Bauwirtschaft für die Zusammenarbeit.
Die Maßnahmen:
- Die Laufzeit des Förderungs- und des Bankdarlehens wird von 37 auf 45 Jahre (Förderung) bzw. von 25 auf 30 Jahre (Bank) verlängert. Dadurch können die Darlehen über einen längeren Zeitraum zurückbezahlt werden.
- Das Land OÖ senkt die Verzinsung seines Darlehens von ein auf 0,5 Prozent in den ersten 25 Jahren bzw. von zwei auf ein Prozent für die restliche Laufzeit.
- Die Anfangsannuität wird von 1,5 auf 1,2 Prozent gesenkt – dies führe aktiv zu einer niedrigeren Finanzierungsmiete für künftige Bewohner. Durch das Zusammenspiel der Halbierung der Zinslast und der Laufzeitverlängerung wird von Beginn an mehr an der Darlehenssumme getilgt und der Annuitätenverlauf ist und bleibt damit flach.
- Die Wohnbauförderung erhöht die Förderung von 850 auf 1.000 Euro pro Quadratmeter bei gleichbleibendem Sockelbetrag. Die Erhöhung der Förderung stellt ein Plus von rund 15 Prozent dar und verringert die Höhe des notwendigen Bankdarlehens entsprechend.
- Die Bauträger leisten einen erhöhten Eigenmitteleinsatz – von elf auf 20 Prozent. Auch diese Maßnahme führe zu einer Verringerung des Bankdarlehens und trage somit entscheidend zur Leistbarkeit der Mieten bei.
Das Paket gelte für zwei Jahre, „sollte sich die Zinssituation ändern, werden wir adaptieren“, so Haimbuchner.
Materiallieferanten: „Vernunft muss wieder eintreten“
GBV-Obmann Oberleitner richtet auch der Zulieferindustrie aus, dass eine Senkung im Materialbereich angebracht wäre, nach dem der Gaspreis wieder stark gesunken ist. „Bei Holz und Eisen gab es massive, teils spekulative Steigerungen, hier muss wieder Vernunft eintreten“. Stellvertreter Hutter: „Die Zulieferer machen uns allen zu schaffen, sind noch auf einem sehr hohen Preisniveau – das muss sich ändern.“ Wenn sich die Preise wieder auf ein normales Niveau einpendeln, würden auch die lokalen Partner, das mittelständische Baugewerbe wieder zufrieden sein und leichter zurechtkommen.
Baukostenobergrenze „wird nicht mehr angetastet“
Die aktuelle Baukostenobergrenze von 1.800 Euro pro Quadratmeter, die von Baufirmen eingehalten werden muss, um Wohnbauförderung in Anspruch zu nehmen, bleibt bestehen, „die wird nicht mehr angetastet“, so Haimbuchner. Gemeinsam mit dem Sockelbetrag (28.000 Euro pro Wohnung) komme man auch auf knapp unter 2.200 Euro, so Hütter am Beispiel der Baukosten für eine 70 Quadratmeter-Wohnung. Auch Oberleitner unterstreicht: „Letztes Jahr hatten wir dieselbe Baukostenobergrenze, seit damals ist der Baukostenindex gefallen, ich bin zutiefst überzeugt, dass es Angebote der Baufirmen geben wird.“ Haimbuchner: Zwar stünden die Lohnverhandlungen in der Baubranche noch aus, er habe aber Signale von Baufirmen bekommen und denke, dass man damit zurechtkommen wird können.
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