Arbeiterkammer erkämpfte Erhalt der Führungsposition nach Karenz: „Schlechterstellung wegen Elternschaft sind gesetzlich verboten“

Anna Fessler Tips Redaktion Anna Fessler, 23.03.2023 10:50 Uhr

OÖ. Nachdem ihr Chef ihr nach der Karenz eine schlechter bezahlte Position anbot, wandte sich eine Arbeitnehmerin an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese erkämpfte für die Frau den Erhalt der Führungsposition auch in der Elternteilzeit.

„Ob im Bewerbungsgespräch, bei der Gehaltseinstufung oder bei der Postenvergabe: Schlechterstellungen wegen einer Elternschaft oder einer möglichen Elternschaft sind gesetzlich verboten. Betroffene sollten sich jedenfalls bei der AK beraten lassen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Die Arbeitnehmerin hatte als Führungskraft in einem oberösterreichischen Betrieb gearbeitet und wollte nach der Karenz in Elternteilzeit gehen. Der Arbeitgeber wollte sie nur in einer schlechter bezahlten Position weiterbeschäftigen, in Summe hätte die Frau während der Dauer der Elternteilzeit in Summe 14.000 Euro weniger verdient.

AK-Beratungen wegen Elterndiskriminierung: ausschließlich betroffene Frauen

Im Jahr 2022 konnte die Arbeiterkammer OÖ Betroffenen von Diskriminierungen hinsichtlich Schwangerschaft und Betreuungspflicht für Kinder zu Nachzahlungen in der Höhe von rund 211.400 Euro verhelfen. Die von Elterndiskriminierung Betroffenen waren ausschließlich Frauen. So auch die Arbeitnehmerin aus dem Zentralraum, die von ihrem Arbeitgeber bezüglich Elternteilzeit gesagt bekam, dass sie „sich gleich was Neues woanders suchen soll“. Bestenfalls stehe „irgendein anderer Job irgendwo im Betrieb“ zur Verfügung.

Benachteiligung von Frauen und Teilzeitkräften

Die Arbeiterkammer OÖ stellte im Zuge der Beratung klar, dass dieses Angebot einer verschlechternden Versetzung gleichkäme und intervenierte erfolgreich wegen Elterndiskriminierung beim Arbeitgeber. „Beispiele wie dieses und Schilderungen aus der letzten AK-Elternbefragung zeigen, dass viele Betriebe immer noch nicht das große Potenzial von Eltern erkannt haben. Im Gegenteil: Immer noch berichten vor allem Frauen darüber, dass Arbeitgeber nicht auf ihre Bedürfnisse eingehen, etwa bei Arbeitszeitwünschen. Oder dass Personen in Teilzeit nur Tätigkeiten und Positionen mit weniger Verantwortung, weniger wichtigen Aufgaben und vielfach auch weniger Einkommen erhalten“, so die AK-Direktorin Andrea Heimberger.

Umdenken von Betrieben gefordert

Die Arbeiterkammer fordert von den Betrieben ein Umdenken und Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und Eltern nach einer Karenz beim Wiedereinstieg und bei der Arbeit in Elternteilzeit unterstützen. Stangl fordert auch mehr Unterstützung seitens der öffentlichen Hand: es brauche ein vollzeittaugliches Kinderbetreuungsangebot und einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem zweiten Lebensjahr. Auch müssten Teilzeitkräfte gleichbehandelt werden, beim beruflichen Aufstieg, bei der Weiterbildung und der betrieblichen Informationspolitik. Das sei mit einfachen Maßnahmen in jedem Betrieb möglich, „zum Beispiel, indem Besprechungstermine nicht spät nachmittags angesetzt werden“, sagt Stangl.

Arbeiterkammer berät zum Thema

Die Arbeiterkammer sieht zudem rechtlichen Handlungsbedarf beim Thema Elterndiskriminierung. So soll aus Sicht der AK die Beweislast beim Dienstgeber liegen, wenn es um Entscheidungen und Vorgehensweisen im Betrieb geht. Betroffenen rät die Arbeiterkammer die Kontaktaufnahme zur weiteren Beratung per Mail an an gleichbehandlung@akooe.at oder telefonisch unter 43 050 69061910. Zum Thema Diskriminierung von Eltern und potenziellen Eltern hat die AK wichtige Informationen in einer Broschüre zusammengefasst.

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