Stromkostenbremse: Antrag für bäuerliche Betriebe möglich
OÖ. Seit vier Monaten ist die allgemeine Stromkostenbremse des Bundes in Kraft. Davon ausgeschlossen waren bislang Haushalte mit dem „Lastenprofil L“, also vor allem landwirtschaftliche Betriebe. Im Jänner wurde die Gleichstellung wie berichtet beschlossen. Ab 17. April kann diese Stromkostenbremse beantragt werden.
Die neue Stromkostenbremse gilt für Haushalte und Personen, deren Zählpunkt auf einen landwirtschaftlichen Betrieb oder Gewerbebetrieb gemeldet ist.
„Oberösterreichs Forderung nach einer Gleichstellung wurde Ende Jänner 2023 zwar formal im Nationalrat Folge geleistet, doch es fehlte die Anwendbarkeit – bis heute“, so Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP). Am Donnerstag wurden vom Bund die Voraussetzungen und Details zur Beantragung vorgestellt.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Unsere rund 150.000 bäuerlichen Familien in Österreich sind nicht nur beim betrieblichen, sondern auch beim privaten Stromverbrauch massiv von der Teuerung betroffen. Deshalb stellen wir mit der Stromkostenbremse sicher, dass auch alle bäuerlichen Haushalte gerecht entlastet werden. Mit dem 120 Millionen Euro Stromkostenzuschuss entlasten wir zudem unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Denn ohne Strom gibt es keine Lebensmittel.“
Anträge ab 17. April
Anträge zur Geltendmachung der Stromkostenbremse sind ab 17. April - bis 31. Mai, möglich, ausschließlich online unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/Antrag
Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der Stromkostenbremse vor und wird dem Antrag stattgegeben, wird der Zuschuss automatisch auf der Stromrechnung ab 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten berücksichtigt. Größere Haushalte mit mehr als drei hauptwohnsitzgemeldeten Personen erhalten zudem pro Person Zuschläge, die automatisch, das heißt ohne gesonderten Antrag, gewährt werden.
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