Seniorenbund OÖ hat Covid-Hilfen zurückbezahlt
OÖ. Der Seniorenbund OÖ hat 1,9 Millionen Euro an Corona-Hilfen an den Bund zurückbezahlt. Auf eine Entscheidung des Vizekanzleramts, dass der Seniorenbund eine Teilorganisation der ÖVP ist und somit keinen Anspruch auf die Vereinsförderung hatte, folgte die Rückforderung der Hilfen.
Der Seniorenbund hingegen begreift sich als eigenständiger Verein und hat gegen die Entscheidung des Vizekanzleramts Einspruch erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat über diesen noch nicht entschieden. Somit werden die Covid-Hilfen unter dem Vorbehalt zurückgezahlt, dass der Seniorenbund OÖ das Geld wiederbekommt, wenn das zuständige Gericht zu dessen Gunsten entscheidet.
Parlamentarische Anfrage der NEOS brachte Fall ins Rollen
Ins Rollen brachte den Fall eine parlamentarische Anfrage der NEOS im Mai 2022. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt entschied, dass Vereine des „Österreichischen Seniorenbundes“ als Teil einer politischen Partei der ÖVP zuzurechnen sind. Auf Grundlage dessen hat forderte das Vizekanzleramt von Werner Kogler (Grüne) die erhaltenen Covid-Hilfen aus dem NPO-Fonds von den Seniorenbund-Vereinen zurück. Die rückgeforderte Summe liegt laut dem Ministerium bei insgesamt 2,46 Millionen Euro. Dabei entfallen 1,12 Millionen Euro auf die Landesorganisationen Oberösterreich, Kärnten, Tirol, Vorarlberg und Wien sowie 1,34 Millionen Euro auf Bezirks- und Ortsgruppen des oberösterreichischen „Seniorenbund“-Vereines.
Causa für Seniorenbund nach wie vor nicht abgeschlossen
Der Seniorenbund OÖ sagte dazu in einer Stellungnahme: „Es muss festgehalten werden, dass der Seniorenbund auf ausdrückliche Empfehlung des Sozialministeriums an den Seniorenrat beim NPO-Fonds um Unterstützung angesucht hat. Es ist bemerkenswert, dass nun das Ministerium seine Meinung völlig geändert hat und sich jetzt auf eine noch nicht rechtskräftige Rechtsansicht des UPTS beruft, die erst vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden muss.“ Dennoch entschied der Bundesvorstand des Seniorenbundes im Februar für eine Rückzahlung der Mittel unter Vorbehalt. Mit der noch ausständigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Fall - zumindest für den Seniorenbund - noch nicht abgeschlossen.
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