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Tips Logo Online Redaktion, 31.08.2023 17:42

OÖ. Auch wenn es um die (Nach-)Nutzung von Flächen und Gebäuden geht, werden digitale Technologien immer wichtiger. Durch digitale Objektzwillinge können Brachen und Leerstände genau erfasst werden und die Planungen für eine Nachnutzung werden vereinfacht bzw. überhaupt erst möglich. Eine Förderung des Landes OÖ wird nun ausgeweitet, kündigt Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) an.

Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner (Foto: Land OÖ/Hermann Wakolbinger)
Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner (Foto: Land OÖ/Hermann Wakolbinger)

Ziel von sogenannten digitalen Objektzwillingen ist die exakte digitale Bestandsaufnahme von Gebäuden mittels Laserscan und die Erstellung eines digitalen Zwillings des Gebäudes. Dieser Objektzwilling dient als digitale Basis für alle weiteren Planungs- und Entwicklungsüberlegungen sowie innovative Neuinterpretationen.

„Digitale Zwillinge leisten einen wichtigen Beitrag zum effizienten und nachhaltigen Bauen. Denn oft fehlen die für eine Revitalisierung benötigten Pläne vom Bestand, um die Möglichkeiten zur Bestandserhaltung und den Aufwand entsprechend abschätzen zu können. Diese Hemmnisse und Zeitdruck führen häufig dazu, dass Investoren den Bau auf der grünen Wiese bevorzugen und sich gegen die Wiederbelebung eines Leerstands in der Region entscheiden. Digitale Objektzwillinge schaffen hier Abhilfe und verringern so auch den Bodenverbrauch“, ist Achleitner überzeugt.

Förderung ausgeweitet 

Das Land OÖ fördert digitale Objektzwillinge als Teil des Aktionsprogramms des Landes OÖ zur Aktivierung von Leerständen und der Nachnutzung von Gebäudebrachen und damit der Stärkung von Orts- und Stadtkernen. Sie wurde nun augeweitet: War die Erstellung der förderbaren digitalen Objektzwillinge bisher auf zwei Anbieter beschränkt - einem Pool basierend auf einer Abfrage der Kammer der Ziviltechniker, Architekten und Ingenieuren für Oberösterreich und Salzburg, so wurde die Erstellung nun für alle Anbieter geöffnet, die die technischen Vorgaben erfüllen. Gleichzeitig wurde die Landesförderung bis Jahresende 2024 verlängert.

Die Förderung kann für die Nutzung von Leerständen oder Brachen, die über ein hohes Entwicklungspotenzial verfügen und deren Wiederbelebung für die öffentliche Hand von besonderer Bedeutung ist, beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent der Projektkosten, maximal 6.500 Euro.

„Unser Förderinstrument schafft Anreize zur Aktivierung von Brachen und trägt wesentlich zur nachhaltigen Standortentwicklung und damit zum verantwortungsvollen Umgang mit unseren Bodenressourcen bei“, so Achleitner.


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