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Keine Preisanhebung bei Vignette und Klimaticket - Verkehrsclubs erfreut

Tips Logo Online Redaktion, 01.09.2023 13:53

Ö/OÖ. Im Zuge des jüngst präsentierten Anti-Teuerungspakets mit Mietpreisdeckel der Bundesregierung wurde auch angekündigt, die Preise für das Klima-Ticket und die Autobahnvignette nicht zu erhöhen. Die Verkehrsclubs ARBÖ und ÖAMTC begrüßen das Aussetzen der Preisanpassung.

 (Foto: Oleksandr/stock.adobe.com)
(Foto: Oleksandr/stock.adobe.com)

„Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und notwendig, um am sozialen Leben teilnehmen oder um die Arbeitsstelle erreichen zu können. Rund die Hälfte aller Wege werde mit dem eigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt, wodurch die Menschen derzeit mit extrem hohem Mobilitätskosten konfrontiert sind. Der ARBÖ begrüßt daher die jetzt beschlossenen Anti-Teuerungsmaßnahmen, die keine Erhöhung der Autobahnvignette und des Klimatickets vorsehen“, kommentiert Gerald Kumnig, Generalsekretär des ARBÖ.

„Mobilität muss leistbar bleiben – für alle Menschen und in ihrer gesamten Vielfalt“, so Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.

Bei der Jahresvignette konnte durch die Maßnahmen der Bundesregierung ein Preissprung auf über 100 Euro verhindert werden.

Weitere Maßnahmen nötig

Sowohl beim ARBÖ als auch beim ÖAMTC ist man überzeugt, dass es noch weitere Maßnahmen braucht. Kumnig: „Am 1.1.2024 wird die CO₂-Bepreisung angehoben. Wenn man Pendler, Familien und alle Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, nachhaltig entlasten möchte, muss auch die diese ausgesetzt oder zumindest nicht angehoben werden. Sonst ist die Ersparnis der nicht teurer werdenden Vignette nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Und wir müssen auch daran erinnern, dass mit 1. Jänner die Berechnung von weitere Kfz-Steuern wie die Normverbrauchsabgabe und die Motorbezogene Versicherungssteuer beim Kauf von Neufahrzeugen strenger und daher in den meisten Fällen teurer, werden.“

Ausnahme für Wohnmobile gefordert

Wiesinger fordert zudem beim geplanten Bundesstraßen-Mautgesetz eine Ausnahme für Wohnmobile von der Lkw-Mautpflicht – die EU-Wegekostenrichtlinie lasse diesen Spielraum zu. Dieser sollte laut ÖAMTC für alle Wohnmobile bis zu einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 4,5 Tonnen gelten. Schließlich sei im Gesetzesentwurf für Busse eine ähnliche Ausnahme bereits fix vorgesehen.

Zwar wurde das Thema bereits verschoben, es sei aber noch nicht vom Tisch, so Wiesinger. In der vorgeschlagenen Version des Bundesstraßen-Mautgesetzes soll das Unterscheidungsmerkmal für Vignetten- bzw. Go-Box-Pflicht geändert werden. Statt des bisherigen höchstzulässigen Gesamtgewichts soll künftig die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ausschlaggebend sein. Die Folge: Tausende Wohnmobile, die jetzt vignettenpflichtig sind, würden künftig der höheren, fahrleistungsabhängigen Maut unterliegen.

Nun soll die bisherige Regelung für fünf Jahre beibehalten und evaluiert werden. Wiesinger: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, löst aber nicht das Problem. Eine dauerhafte Ausnahme von der Lkw-Mautpflicht entlastet die betroffenen Wohnmobilbesitzer und gibt ihnen Rechtssicherheit, ganz ohne aufwändige Evaluierung. Außerdem stützt diese Maßnahme den heimischen Tourismus.“

 


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