Kantinen und Großküchen: Verpflichtende Herkunftskennzeichnung gestartet
OÖ. Mit 1. September ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Großküchen und Kantinen gestartet. Zu kennzeichnen ist die geografische Herkunft.

„Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Großküchen bringt Transparenz für die Konsumenten, sichert die Versorgungssicherheit und erhöht die Wertschöpfung in der Region. Das ist ein wesentlicher Erfolg für unsere bäuerlichen Familienbetriebe und bringt uns ein Stück weiter ans Ziel“, freut sich Agrar- und Ernährungs-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP).
Jeder vierte isst in Großküchen
Egal ob Betriebskantine, Spitäler oder Bildungseinrichtungen – jeder vierte Österreicher nimmt seine tägliche Mahlzeit in einer Großküche zu sich. Künftig müssen diese über die Herkunft der verwendeten Zutaten wie Fleisch, Milch und Eier informieren. „Das ist aus bäuerlicher Sicht durchaus zu begrüßen und ist ein erster Teilerfolg für die heimische Landwirtschaft“, unterstreicht Langer-Weniger.
Auch Konsumentenschutz-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) ist erfreut über die verpflichtende Kennzeichnung. „Wir alle wollen wissen, was wir essen. Dafür braucht es Transparenz und bessere Kennzeichnung. Gerade bei der Außer-Haus-Verpflegung war dies bisher kaum nachzuvollziehen. Deshalb freut es mich, dass mit der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ein erster Schritt gemacht wurde. Die Konsumenten haben bessere Entscheidungsgrundlagen und greifen vermehrt zu regional produzierten Lebensmitteln. Damit schonen wir das Klima und sichern die Zukunft unserer regionalen Landwirtschaft.“
Für ihn müsse nun eine umfassende Kennzeichnungsverpflichtung in der gesamten Gastronomie der nächste Schritt sein.
Kennzeichnung
- Verpflichtet sind alle Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen wie in Spitälern, Kantinen, Schulen und Mensen sowie Zustelldienste im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung (z.B.: Essen auf Rädern)
- Ausgenommen sind beispielsweise Restaurants und speisenproduzierende Einrichtungen, die weniger als 50 Personen konstant verpflegen.
- Zu kennzeichnen ist die geografische Herkunft. Zudem muss die Information gut sichtbar und lesbar angeführt werden (Bildschirme, Aushänge, Speisekarte, etc.)
- Ist eine Zutat (z.B.: Salat) nicht das ganze Jahr über verfügbar, so muss zumindest der prozentuale Gesamteinkauf z.B. über maximal ein Jahr angeführt werden.
Vorreiter und Best Practice
„Neben der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung gibt es bereits einige Vorreiterbetriebe, die seit Jahren auf heimische Lebensmittel setzen. Viele Gastronomen greifen aus Überzeugung zu den hochqualitativen, heimischen und saisonalen Produkten“, verweist Langer-Weninger auf freiwillige Programme wie „Gut zu wissen“, „AMA-Genussregion“ oder dem Genussland Oberösterreich.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden