
Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und einem nachgewiesenen Bezug der Familienbeihilfe können Studierende die kostenlose Mitversicherung nutzen.
Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, muss ein Nachweis des Schulbesuchs bzw. des Studiums erbracht werden sowie ab dem zweiten Studienjahr ein Erfolgsnachweis (mindestens acht positive Semesterwochenstunden oder 16 ETCS-Punkte für das vorherige Studienjahr).
Selbstversicherung für Studierende
Für Studierende, die keine Möglichkeit der Mitversicherung haben, bietet die ÖGK eine begünstigte Selbstversicherung zu einem leistbaren Betrag. Damit ist ein umfassender Versicherungsschutz in der Krankenversicherung gegeben und die Studierenden können ohne finanzielle Sorgen ärztliche Hilfe oder eine Behandlung im Krankenhaus sowie Medikamente in Anspruch nehmen. Der monatliche Beitrag dafür beträgt nur 66,79 Euro. Die Voraussetzungen für diese Selbstversicherung sind unter anderem: gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, günstiger Studienerfolg im Sinne des Studienförderungsgesetzes, kein abgeschlossenes Hochschulstudium. Der Antrag kann in jedem Bundesland, in dem sich der gewöhnliche Aufenthalt während des Studiums befindet, bei der ÖGK gestellt werden - entweder schriftlich oder online mittels Handysignatur.