Innenministerium soll Arbeitspflicht für Asylwerber prüfen

Anna Fessler Tips Redaktion Anna Fessler, 20.09.2023 16:30 Uhr

Ö/OÖ. Personen im Asylverfahren haben in der laufenden Versorgung die Möglichkeit zu gemeinnützigen Tätigkeiten auf Gemeindeebene. Bei der Konferenz der Flüchtlingsreferenten der Länder in Kärnten wurde nun einstimmig beschlossen, dass aus dieser Möglichkeit eine Verpflichtung werden soll. Das Innenministerium soll die Rechtslage prüfen. Kritik kommt von den Grünen.

Der oberösterreichische Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte den Vorschlag am Mittwoch bei der Konferenz der Landes-Flüchtlingsreferenten eingebracht, dieser wurde von den Anwesenden einstimmig übernommen. Damit sollen Personen im laufenden Asylverfahren zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden – wer dem nicht nachkommt, dem soll die Grundversorgung gestrichen werden.

Erweiterung der möglichen Tätigkeiten wird geprüft

Ebenfalls beschlossen wurde eine mögliche Erweiterung des Leistungskatalogs des Innenministeriums: derzeit sind Hilfstätigkeiten im Zusammenhang mit der Asyl-Unterkunft wie Reinigung, Küchenbetrieb und Transporte oder gemeinnützige Tätigkeiten für Gemeinden wie Gartenschnitt, Flurreinigung und Instandhaltungsarbeiten vorgesehen. Auf Vorschlag Oberösterreichs prüft das Innenministerium eine Erweiterung auf den Bereich der Daseinsvorsorge und auf jene Bereiche, in denen Freiwilligenorganisationen tätig sind.

„Für mich ist klar: Es braucht auch für Asylwerberinnen und Asylwerber Rechte und Pflichten. Wer Grundversorgungs-Leistungen bezieht, soll auch verpflichtet werden, einen Beitrag zur Gesellschaft leisten.“, sagt Hattmannsdorfer. Die Möglichkeit der freiwilligen kommunalen Tätigkeit für Asylwerber werde derzeit nur wenig genutzt, etwa 200 Personen waren in Oberösterreich letztes Jahr in dieser Form beschäftigt. Das Stundenausmaß beträgt dabei maximal 22 Stunden monatlich mit einem Anerkennungsbeitrag von 3 bis 5 Euro pro Stunde. Das Potenzial an Personen für diese Tätigkeit liegt in OÖ laut Hattmannsdorfer bei etwa 1.800 Personen.

Grüne Integrationssprecherin: „Sehr viele Asylwerber möchten am Arbeitsmarkt teilnehmen. Also bitte weg mit der Hürde.“

Die Grünen bezeichnen den Vorstoß als „blanken Populismus“. „Eine Arbeitspflicht mit der Grundversorgung – buchstäblich der grundlegenden Versorgung von Menschen – zu verbinden, liegt im Bereich des Verwerflichen. Statt weiter die Arbeitspflicht-Trommel zu rühren, sollte sich Landesrat Hattmannsdorfer dem Möglichen, Machbaren und vor allem Zielführenden widmen. Asylwerber sollen natürlich arbeiten dürfen. Aber nicht verpflichtend in Hilfstätigkeiten, sondern umfassend und sinnvoll“, so die Grüne Integrationssprecherin Ines Vukajlović.

Aus ihrer Sicht sollten personalsuchenden Gemeinden und arbeitssuchende Asylwerber aktiv unterstützt und vernetzt werden. Auch müsse der Dienstleistungscheck dafür breiter beworben und die Tätigkeiten besser entlohnt werden. Die Grüne Forderung nach einer Öffnung des Arbeitsmarktes für Asywerber sei „die optimale Lösung“. „Denn sehr viele Asylwerber möchten am Arbeitsmarkt teilnehmen. Auf der anderen Seite wird in vielen Bereichen Personal dringendst gebraucht und gesucht. Also bitte weg mit dieser Hürde. Das hilft der Integration, der Wirtschaft und wäre sinnvoller als eine reine Beschäftigungstherapie unter dem Deckmantel der gemeinnützigen Arbeit“, so Vukajlović abschließend.

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