WIEN/OÖ. Die Signa Holding GmbH mit Sitz in Innsbruck hat am Handelsgericht Wien einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eingebracht. Der Konzern ist seit Wochen immer wieder in den Schlagzeilen – nicht zuletzt wegen dem brisanten Millionendeal rund um die Kika/Leiner-Pleite.
Das Handelsgericht Wien prüft aktuell, ob die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Bei einem Verfahren mit Eigenverwaltung bestellt das Gericht einen Sanierungsverwalter, das schuldnerische Unternehmen kann aber selbst über das Vermögen verfügen und Rechtshandlungen vornehmen. Die gesetzliche Mindestquote für ein derartiges Verfahren beträgt 30 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme.
Komplexe Konstruktion aus Gesellschaften und Stiftungen
Das Unternehmenskonstrukt der „Signa Gruppe“ ist komplex, es besteht aus mehreren hundert Gesellschaften in verschiedenen Ländern mit wechselseitigen Beteiligungen. An der den Insolvenzantrag stellenden Signa Holding GmbH sind unter anderem die Familie Benko Privatstiftung, die Fressnapf Luxembourg GmbH oder die Supraholding GmbH & Co KG beteiligt.
Die Signa Holding GmbH ist direkt an sechsunddreißig in Österreich befindlichen Kapitalgesellschaften im unterschiedlichen Ausmaß beteiligt. Durch „die komplexen Eigentums- und Stiftungskonstruktionen“ sei die mittelbare oder gegebenenfalls unmittelbare Möglichkeit der Einflussnahme auf einzelne Gesellschaften zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilbar, so der Gläubigerschutzverband KSV1870. Insgesamt stehen rund 390 österreichische Unternehmen in Zusammenhang mit Signa.
Dominoeffekt auf weitere Gesellschaften: „nicht seriös einschätzbar“
Weil die direkten Beteiligungen der Signa Holding GmbH wiederum eine Vielzahl an Beteiligungen halten, steht der noch zu bestellende Insolvenzverwalter vor einer Herkulesaufgabe. Nach österreichischem Recht werden über die Tochtergesellschaften nicht automatisch Insolvenzverfahren zu eröffnen sein. Stattdessen muss bei jeder Gesellschaft einzeln geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren vorliegen. In der Pflicht steht hier auch die Geschäftsführung dieser Gesellschaften – bei verspätet gestellten Insolvenzanträgen drohen Haftungsfolgen.
Laut Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz bei KSV1870, sei aus heutiger Sicht nicht seriös einschätzbar, ob weitere Gesellschaften der ‚Signa-Gruppe‘ einen Insolvenzantrag stellen werden und es zu einem Dominoeffekt kommen wird.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden