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Arbeiterkammer: Noch bis 30. Juni Betreuungsbonus beantragen

Tips Logo Karin Seyringer, 31.05.2024 10:36

OÖ. Mit 30. Juni endet die Frist zur Antragsstellung für den 150 Euro Kinderbetreuungsbonus der Arbeiterkammer Oberösterreich.

 (Foto: M-image/stock.adobe.com)
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Im September hat die AK OÖ den Betreuungsbonus ins Leben gerufen, Tips hat berichtet. Einmalig können Eltern den 150 Euro-Bonus beantragen, wenn ihr Kind eine Krabbelstube, einen Kindergarten oder Tageseltern besucht und dafür Kosten anfallen.

Die Frist für die Antragsstellung endet am 30. Juni 2024. Mindestens ein Elternteil muss Mitglied bei der AK Oberösterreich sein. Der Bonus kann nur für Kinder bis zur Erreichung der Schulpflicht beantragt werden.

Alle Infos und Bedingungen sowie das Online-Antragsformular sind auf ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus zu finden.

AK OÖ-Präsident Andreas Stangl wiederholt zudem seine Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Kinderbetreuungsplatz ab dem 2. Lebensjahr.

Mehr zum Thema: Arbeiterkammer: Betreuungsbonus für Familien

Auch lesen: Arbeiterkammer OÖ unterstützt mit Betreuungs- und Mobilitätsbonus


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