Renaturierung: Bundesländer fordern umfassende Mitsprache
Ö/OÖ. Nach der viel diskutierten und von ÖVP und Ländern kritisierten Zustimmung Österreichs zur EU-Renaturierungsverordnung durch Ministerin Gewessler (Grüne), machen die Bundesländer klar, bei der Ausgestaltung der Verordnung federführend mitreden zu wollen. Am Donnerstag tagte die Agrarreferenten-Konferenz in einer außerordentlichen Sitzung.

„Die Länder, Gemeinden sowie die jeweils betroffenen Sektoren, insbesondere die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, sind vollumfänglich bei der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung einzubeziehen und müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich in führender Verantwortung sein. Wir haben uns heute auf eine klare starke Position geeinigt, mit der wir in schwierige Verhandlungen eintreten werden“, so Oberösterreichs Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), aktuell Vorsitzende der Landesagrarreferenten-Konferenz (LARK).
Mit Blick auf die Landwirtschaft kritisiert Langer-Weninger: „Das Renaturierungsgesetz ist gut gemeint, aber mangelhaft umgesetzt. Was bisher vorliegt, sind Überschriften. Das führt zu einer großen Verunsicherung in der Land- und Forstwirtschaft.“ Der EU sei ein Blankoscheck zur genauen Ausgestaltung erteilt werden, „wie bei jedem Vertrag möchten Bauern wissen, worauf sie sich einlassen und wer die Kosten dafür trägt.“
Sie betont auch die gesamtgesellschaftliche Verantwortung: „Bei der Abkehr von fossilen Energieträgern und dem Schutz von Grund und Boden sowie der Biodiversität sind alle Sektoren und Lebensbereiche gefordert.“
Am Donnerstag haben die Agrarreferenten der acht Flächen-Bundesländer (nicht dabei war Wien) getagt, dabei war auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Gemeinsames Vorgehen gefordert
Statt „Alleingängen des Klimaschutzministeriums“ brauche es eine gemeinsame Vorgehensweise, wird unter anderem eine Koordinierungsstelle gefordert. Auch befürchtet Langer-Weninger eine „massive Kostenwelle“ durch die Umsetzung der Verordnung. Daher brauche es jedenfalls eine Abschätzung der Folgekosten und entsprechende Ausgleichszahlungen.
Einigung auf zehn Eckpunkte
Die Konferenz hat sich auf einen konkreten Kurs geeinigt, mit dem in Verhandlungen getreten werden soll. Unter den geforderten Punkten:
- Es dürfe „keine ideologischen Alleingänge“ mehr geben, wird gemeinsames und kooperatives Vorgehen verlangt.
- Federführend müssten die Länder als „Hauptbetroffene“ den nationalen Wiederherstellungsplan entwickeln.
- Bis Ende 2024 soll eine von allen Beteiligten gemeinsam getragene Koordinierungsstelle eingerichtet werden.
- Die jeweils betroffenen Sektoren, besonders Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, sind über fachspezifische Arbeitsgruppen bei der Erstellung von Umsetzungsprojekten einzubeziehen.
- Finanzielle Auswirkungen und Kosten sowie Folgekosten sind schon im Vorfeld zu kalkulieren und abzuschätzen, Ausgleichszahlungen müssten sichergestellt sein
- Schon bisher geleistete Naturschutzmaßnahmen müssen berücksichtigt und anerkannt werden.
- Die Infrastruktur des ländlichen Raums darf nicht gefährdet werden.
- Die Lebensmittelproduktion darf nicht gefährdet werden.
- Zusätzliche Bürokratie muss vermieden werden.
Grüne: „Landesregierung muss konstruktiv anpacken“
Oberösterreichs Grüner Klubombann Severin Mayr reagiert in einer Aussendung: Über die Verordnung sei viel Unsinn verbreitet worden. „Die Verordnung ist endlich als das zu sehen, was sie ist: Ein Meilenstein, um unsere Natur zu schützen und sie wiederherzustellen.“ Die Grünen fordern die Landesregierung auf, bei Erarbeitung des nationalen Renaturierungsplans bestmöglich mitzuwirken. „Es gibt keinen Zwang, geht um Anreize, Akzeptanz und Einbindung der Betroffenen in das gesamte Prozedere. Wo ist also der Grund für die anhaltende Empörung?“, so Mayr.


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