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OÖ. Wer nach dem Konkurs der Jollydays GmbH noch Gutscheine des Anbieters hat, kann die Forderungen bis 10. Oktober im Konkursverfahren anmelden, teilt der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ mit.

 (Foto: Coloures-Pic/stock.adobe.com)
(Foto: Coloures-Pic/stock.adobe.com)

Die Jollydays GmbH ist mit 17. August in Konkurs. Das Unternehmen war auf die Vermittlung von Erlebnisaktivitäten spezialisiert. Diese wurden nach der Buchung auf der Website von Jollydays vom jeweiligen Erlebnisanbieter eingelöst.

Wer jetzt noch auf Gutscheinen von Jollydays sitzt, kann die Forderungen im Konkursverfahren anmelden. Der Masseverwalter entscheidet, ob das Unternehmen fortgeführt wird.

Erste Beschwerden im Juli

Im Juli beschwerten sich erste Konsumenten bei der Arbeiterkammer OÖ, dass Jollydays-Gutscheine nicht eingelöst wurden. So fanden etwa ein Rundflug, eine Bootsfahrt, ein Romantik-Dinner oder eine Ausfahrt mit einem Maserati nicht statt, weil der jeweilige Anbieter die Einlösung des Gutscheins ablehnte. Laut Aussagen der Konsumenten taten die Anbieter das, weil sie von Jollydays schon seit Monaten kein Geld mehr erhalten hatten. Die Konsumentenschützer der AK schrieben an die Jollydays GmbH, aber die Schreiben blieben unbeantwortet. 

Bis 10. Oktober Forderung anmelden

Das Konkursgericht bestellt einen Rechtsanwalt als Masseverwalter. Dieser muss entscheiden, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Während des Konkursverfahrens dürfen einzelne Gläubiger nicht bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Einlösung von einzelnen Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich.

Der Kaufvertrag über den Gutschein besteht mit der Jollydays GmbH. Der jeweilige Erlebnisanbieter ist daher nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Gutscheinbesitzer können ihre Forderung bis zum 10. Oktober 2024 im Konkursverfahren anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen.

Es hängt aber von der Höhe der Forderung und dem Ausgang des Konkursverfahrens ab, ob diese Kosten mit der Konkursquote überhaupt wieder hereingebracht werden können. Zur Anmeldung der Forderung gibt es ein Formular auf der Website der Justiz

Infos auch bei der Arbeiterkammer OÖ.


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