Umsetzung der Renaturierung: Haimbuchner kritisiert Unklarheiten
OÖ/LINZ. Die EU-Renaturierungsverordnung sei ein „schillerndes Thema, das die Gesellschaft in den kommenden Jahren und Jahrzehnten massiv fordern wird“, so Naturschutz-Referent, LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ). Die Verordnung stelle für die Regionen eine riesige Herausforderung dar, weil die Vorgaben sehr streng und starr seien, es kaum Handlungsspielraum gebe. Erste organisatorische Schritte wurden mittlerweile in Oberösterreich gesetzt.
Die Renaturierungsverordnung ist in Kraft, in Oberösterreich wurden die ersten Schritte gesetzt. „Wir haben uns organisatorisch aufgestellt, mit einer eigenen Stelle, die die landesspezifischen Maßnahmen koordiniert. Parallel wird auf Bundesebene eine Fachstelle eingerichtet, die die Bundesländerinteressen vertreten soll.“
Auf EU-Ebene sieht die Verordnung die Einrichtung eines Ausschusses gemeinsamer Ländervertreter durch die Europäische Kommission, sowie eine Expertengruppe vor. Für diese Funktionen wurde Alexander Schuster, Mitarbeiter der Abteilung Naturschutz des Landes OÖ, gewonnen.
„Beginn ist am 6. November, für diesen Tag ist die erste Tagung der Expertenarbeitsgruppe avisiert, die in Folge das Format beschließt, wie der Wiederherstellungsplan erstellt werden soll“, so Schuster, der versuche, seine Rolle „bestmöglich einzunehmen.“
Finanzierung, Begrifflichkeiten: Kritik an Unklarheiten
Bis 2026 müssen die Wiederherstellungspläne erarbeitet werden. Schwierig machen würden die Arbeit aber Unklarheiten, so Haimbuchner und auch Gerald Neubacher, Leiter der Abteilung Naturschutz des Landes OÖ. „Wir begrüßen alles, was zur Verbesserung der Biodiversität führt. Wir haben aber auch schon auf die Mängel der Verordnung hingewiesen“, so Neubacher.
Vor allem kritisiert wird Unklarheit bei der Höhe der Kosten und der Finanzierung. „In einem ersten Entwurf zur Wiederherstellungsverordnung hat die Europäische Kommission Kosten in der Höhe von 183 Milliarden Euro für die gesamte Europäische Union angeführt. In einem späteren Entwurf wurde diese Summe auf 154 Milliarden Euro reduziert und in der nun geltenden Rechtsvorschrift sind überhaupt keine Finanzierungssummen mehr angeführt. Bis heute gibt es keine Information seitens der EU, wie diese geschätzten Kosten tatsächlich finanziert werden sollen“, so Haimbuchner.
Auch sei der vorgegebene Zeitplan „unrealistisch“, so Neubacher, mit rund eineinhalb Jahren Zeit, um den Plan zu machen und auch die Öffentlichkeit qualitätsvoll einzubinden.
Zudem gibt es für Neubacher eine Diskrepanz bei den Anforderungen: „Bis 2030 sollen wir bei 90 Prozent der Fläche eine Zustandserhebung haben. Dieses Wissen bräuchten wir aber jetzt schon, um die Wiederherstellungspläne erstellen zu können“.
Und kritisiert wird auch Unbestimmtheit bei den Vorgaben. Begriffe seien nicht ausreichend definiert, etwa wie „günstiger Erhaltungszustand“. „So können wir die Ziele schlecht eingrenzen“, so Neubacher.
Auch urbane Räume betroffen
Wie Haimbuchner auch herausstreicht, seien keineswegs nur ländliche und landwirtschaftliche Gebiete, sondern auch urbane Räume stark betroffen, was aktuell beim Widmungsstopp der Digitaluni IT:U in Linz zu sehen sei. „Der Spielraum für die Stadtentwicklung wird erheblich eingeschränkt. Das betrifft auch Infrastrukturprojekte wie Schienen-Projekte.“
Mit Augenmaß
Renaturierungsmaßnahmen gebe es schon lange, „aber nicht in dieser Dimension und mit diesem Flächenbedarf“, so Haimbuchner, der „Augenmaß“ fordert. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Verordnung praktikabel ist, soweit möglich. Die Verordnung muss mit Hausverstand umgesetzt werden und auf die Praxis Rücksicht nehmen.“
Besonders wichtig sei ihm, „dass wir nicht über die Köpfe der Menschen, der betroffenen Eigentümer hinweg Entscheidungen treffen wollen.“ Oft müsse man das aber, da sonst Vertragsverletzungsverfahren drohen würden.
GRÜNE: „Auch das ausdauerndste Klagen muss einmal enden“
„Über das Renaturierungsgesetz ist genug lamentiert worden, jetzt ist es Zeit, es auch in Oberösterreich umzusetzen“, kommentiert der Grüne Klubobmann Severin Mayr Haimbuchners Kritik. Auch das ausdauerndste Klagen müsse einmal enden. „Es geht bei diesem Gesetz um Schutz und Wiederherstellung unserer Natur. Das ist der Anspruch. Denn diese Natur und damit unsere Lebensgrundlage ist bedroht. Das ist die Realität“, sieht Mayr Haimbuchner „längst in der Umsetzungspflicht“. Es gehe um „Zielvorgaben für das Land um die Biodiversität zu erhöhen und es in einen naturnäheren Zustand zu bringen. Mit welchen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen, obliegt auch Oberösterreich. Statt Dauerkritik sind jetzt Kreativität und Entschlossenheit gefragt“, so Mayr.
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