"Schwarzbauten" in Oberösterreich: Keine Generalsamnestie, aber neue Möglichkeiten bei Abweichungen
OÖ/LINZ. Das Land OÖ sucht wie berichtet nach einer verfassungskonformen Lösung, und Schwarzbauten teilweise zu legalisieren. Dies soll mit einer Ergänzung im Raumordnungsgesetz und in der Bauordnung geschehen. Am Donnerstag war das Vorhaben von LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) auch Thema in der oö. Landtagssitzung.
Haimbuchner und Achleitner haben einen Initiativantrag zur Widmungsergänzung bei widmungswidrigen Baufehlern in den Landtag eingebracht. Eine nachträgliche Widmungsergänzung soll ermöglicht werden. Betroffene Eigentümer sollen die Möglichkeit erhalten „durch empfindliche Ausgleichszahlungen bestehenden Wohnraum zu erhalten und Existenzen zu sichern“, teilen die beiden im Anschluss mit.
Betont wird erneut, dass es sich bei der Novelle um keine „Generalsamnestie“ für „Schwarzbauten“ handle. Der Entwurf der Novelle sieht einige Voraussetzungen für eine Lösung durch eine nachträgliche Widmungsergänzung vor.
So sind etwa
- gänzliche „Grünlandbauten“
- Bauten ohne ursprünglichen Baukonsens, also „Schwarzbauten“ im klassischen Sinn
- oder auch Gebäude, die nicht dem Wohn- oder dem gewerblichen Geschäftszweck dienen, wie zum Beispiel Gartenhütten oder Swimmingpools
grundsätzlich nicht umfasst.
„Jeden einzelnen Fall unter die Lupe nehmen“
„Es ist mir wichtig zu betonen, dass es sich hier um kein Amnestiegesetz handelt, sondern um eine Lösung, die jeden einzelnen Fall unter die Lupe nimmt. Auch zielt unser Lösungsansatz nicht auf 'klassische' Schwarzbauten ab und es sind nur solche Bauten umfasst, die für die Betroffenen zum Wohnen oder zum Betreiben ihres Gewerbes unerlässlich sind. Ich möchte nicht, dass Familien plötzlich auf der Straße stehen oder Unternehmen schließen müssen, weil es keine andere Option gibt, außer den Abriss“, so Haimbuchner. „Zur zukünftigen Vermeidung solcher Fälle haben wir bereits durch die Einführung des §40a in der oberösterreichischen Bauordnung im Frühjahr dieses Jahres gesorgt. Dieser verpflichtet den Bauführer, eine Bestätigung über bewilligungsgemäße Lage des Gebäudes vorzulegen.“
Landesrat Achleitner ergänzt: „Eine Generalamnestie für Schwarzbauten war von Anfang an nicht das Ziel. Vielmehr ist eine rechtskonforme und vernünftige Lösung im Sinne der Menschen im Mittelpunkt gestanden. Denn es wäre in vielen Fällen unverständlich, wenn jahrelang bestehende Einfamilienhäuser oder Geschäftsbauten abgerissen werden müssten, um dann nur ein paar Meter weiter neu errichtet zu werden. Das wäre keine Lösung, umso mehr als dadurch Familien plötzlich vor dem Nichts und Betriebe vor dem Aus stehen. Aufgrund der Vielzahl von möglichen Fällen ist ein öffentliches Interesse im Sinne der Wohnraumsicherung oder des Erhalts von bestehenden Unternehmen und damit von Arbeitsplätzen unbestreitbar. Durch eine entsprechende Ergänzung im OÖ. Raumordnungsgesetz kann nun legistisch eine Lösung für derartige Fälle geschaffen werden, die auch entsprechend der Erkenntnisse des vorliegenden Rechtsgutachtens zu dieser Thematik umsetzbar ist.“
Mehr zum Thema: Land OÖ will verfassungskonforme Lösung für „Schwarzbauten“
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15.11.2024 12:34
Ja ja
Da gab's doch bei einem Ableger eines Bgm Schwarzbau. Und ja NATÜRLICH am See in OÖ/SBG. wurden mehr gebaut als Steuereinnahmen flossen .Das war am W-Rössl SEE. FAKT ist überall stellte die VolksVERARSCHERpartei den Bgm.