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Neue Wolfsverordnung für OÖ: Schnellerer Abschuss von Risikowölfen möglich

Tips Logo Karin Seyringer, 23.06.2025 12:20

OÖ/LINZ/MÜHLVIERTEL. In der Sitzung der Oö. Landesregierung am Montag wurde die Weiterführung der Wolfsmanagementverordnung in einer Neufassung beschlossen. Neu ist unter anderem, dass eine zweifache Vergrämung eines Risikowolfs vor Abschussfreigabe nicht mehr nötig ist.

Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) (Foto: Land OÖ/Tina Gerstmair)
Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) (Foto: Land OÖ/Tina Gerstmair)

Erfahrungen aus der Praxis und neue EU-Rechtslage fließen in die Oö. Wolfsmanagementverordnung 2025 ein, wie die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) mitteilt. „Die bisherige Verordnung, seit Sommer 2023 in Kraft, hat sich nicht nur als wirksam, sondern als absolut notwendig erwiesen“, so Langer-Weninger.

Vor dem Auslaufen der Geltungsdauer am 30. Juni 2025 wurde nun die Neufassung beschlossen. „Mit der neuen Oö. Wolfsmanagementverordnung verfügen wir über ein effektives Mittel, um das Zusammenleben von Mensch, Nutztier und dem Beutegreifer Wolf zu regeln. Besonders bei auffälligen Einzeltieren – insbesondere Risikowölfen, die gezielt die Nähe von Menschen suchen – ist rasches Handeln entscheidend. Hier wurde basierend auf den Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre bewusst nachgeschärft.“

Zentrale Neuerungen der Oö. Wolfsmanagementverordnung 2025

Neu in der überarbeiteten Verordnung:

  • Risikowölfe: Eine zentrale Änderung betrifft die Voraussetzungen zur Entnahme eines sogenannten Risikowolfes – also eines Tieres, das die Scheu vor dem Menschen verloren hat und ein gefährliches Verhalten zeigt. Künftig reicht ein solches Verhalten aus, um eine Abschusserlaubnis zu erteilen – eine vorherige zweifache Vergrämung ist nicht mehr erforderlich.
  • Entnahme-Radius: Die bisherige starre Formulierung „10 km“ wird durch „bis zu 10 km“ ersetzt. „Das schafft mehr Flexibilität für eine situationsangepasste Festlegung des Radius. Oftmals kann ausgehend von den letzten Orten des Aufeinandertreffens der Radius enger gezogen werden und so auf das Problemtier beschränkt werden“, erklärt Langer-Weninger.
  • Technische Hilfsmittel: Der Einsatz von Nachtzielhilfen zur Entnahme eines Problemwolfes wird – sofern erforderlich (z. B. Wintermonaten) – ermöglicht.

Drei der vier oberösterreichischen Wolfsrudel im Mühlviertel

Gerade in Regionen wie dem Mühlviertel, wo drei der vier oberösterreichischen Wolfsrudel leben, ist das Thema Wolf besonders präsent. Die überarbeitete Verordnung stärke den Handlungsspielraum der Behörden, ohne den geltenden Rechtsrahmen zu verlassen. „Mit dieser Regelung schaffen wir Sicherheit für die Menschen im ländlichen Raum und bleiben gleichzeitig im Einklang mit dem EU-Recht.“

Wesentlich sei die Mitwirkung der Bevölkerung vor Ort: „Bitte melden Sie Wolfsbegegnung oder Sichtung sowie jeden Rissverdacht an das Land Oberösterreich. Nur auf dieser Basis können wir rasch und gezielt tätig werden.“


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