Deregulierung: So soll die Verwaltung in Oberösterreich verschlankt werden
LINZ. Die oberösterreichische Verwaltung soll schlanker, effizienter und kundenfreundlicher werden – Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) hat dazu eine „Entschlackungskur“ angeordnet. Im Fokus der Deregulierung stehen Naturschutzvorgaben und die Bauordnung.
Landeshauptmann Thomas Stelzer hat ein Schlankmacherprogramm für die Verwaltung gestartet. Erste Maßnahmen, wie Erleichterungen bei Photovoltaikanlagen, sind bereits umgesetzt. Ab Juli wird das erste OÖ Deregulierungsgesetz in Begutachtung gehen, mit dem Ziel, im Herbst einen Beschluss im Landtag zu erreichen.
„Eine schlanke und effiziente Verwaltung ist für uns als Wirtschafts-, Arbeits- und Innovationsland Voraussetzung, um auch in Zukunft erfolgreich sein zu können“, betont Stelzer. Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FP) ergänzt: „Deregulierung heißt nicht Regellosigkeit, sondern, dass wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Weniger Paragraphen, mehr Praxisnähe.“ Man wolle, so Haimbuchner den Menschen nicht vorschreiben, wie sie zu leben zu bauen oder zu wirtschaften haben sonder auf Selbstverantwortung setzen.
Zu den geplanten Erleichterungen gehören:
Im Bereich Bauordnung: Baupläne können digital eingereicht werden, eine analoge Einreichung parallel dazu entfällt künftig. Bei Bürogebäuden soll in Zukunft eine schriftliche Zusage aller Anrainer plus eine Bauanzeige ausreichen, damit wäre kein Genehmigungsverfahren mehr notwendig. Im Bautechnikgesetz sind unter anderem Erleichterungen bei Sanierungs- und Umbauarbeiten geplant.
Auch das Naturschutzgesetz soll überarbeitet werden. Der Tatbestand „Erholungswert der Landschaft“ soll gestrichen werden, der Begriff „Naturhaushalt“ ebenfalls. Eine wesentliche Verbesserung soll der Entfall von Ausnahmebewilligungsverfahren bei Bagatellvorhaben in Naturschutzgebieten bringen. Aktuell muss die Landesregierung für jeden Eingriff in ein Naturschutzgebiet ein Bewilligungsverfahren samt bescheidmäßiger Erledigung führen. In Zukunft soll das hinfällig sein. Laut LH-Stv. Haimbuchner werde der Naturschutz dadurch nicht aufgeweicht:„Durch den Entfall unnötiger Verfahren bleibt mehr Zeit und Energie für die wirklich sensiblen und schützenswerten Fälle.“ Beim Vogelschutz werden die Schutzbestimmungen an die EU-Richtlinien angepasst. Komplett gestrichen werden soll der generelle Schutz von Mineralien und Fossilien.
Auch das Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz sowie das Landarbeitsrecht-Organisationsgesetz werden überarbeitet. „Die nun gesetzten Schritte sind ein deutliches Zeichen dafür, dass wir die Deregulierung kontinuierlich umsetzen. Deshalb werden wir im Zuge des Schlankmacher-Programms noch weitere Akzente setzen“, sagt der Landeshauptmann.
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