Wirtschaftskammer OÖ-Präsidentin Doris Hummer: „Erhöhte Schwellenwerte stärken die regionale Wirtschaft“
Ö/OÖ. Mit 22. Juli gilt die neue Schwellenwerteverordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die erhöhten Schwellenwerte sind damit bis 31. März 2026 verlängert. Wirtschaftskammer OÖ-Präsidentin Doris Hummer zeigt sich erfreut, fordert aber, die valorisierten Schwellenwerte direkt ins Bundesvergabegesetz aufzunehmen.
Im Zuge dieser Verlängerung der Schwellenwerteverordnung wurde auch der Schwellenwert für die Direktvergabe auf 143.000 Euro angehoben. Bauaufträge bis zu einem Wert von einer Million Euro können nach wie vor im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden.
„Diese Regelung ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern, Aufträge bis zu einem Wert von 143.000 Euro direkt, also ohne komplizierte Ausschreibung, schnell und unbürokratisch an die örtliche und regionale Wirtschaft zu vergeben und gleicht somit einem regionalen Konjunkturprogramm, welches Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen sichert“, hebt WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer hervor.
Forderung nicht aufgegriffen
Hummer weiter: „Leider hat die Bundesregierung unsere Forderungen zur raschen Aufnahme der valorisierten Schwellenwerte direkt ins Bundesvergabegesetz und auch die Valorisierung des Schwellenwerts für die Vergabe von Bauaufträgen mittels des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung nicht aufgegriffen. Ich appelliere daher nochmals eindringlich an alle politischen Entscheidungsträger, die erhöhten Schwellenwerte spätestens mit der für nächstes Jahr geplanten Novelle des Bundesvergabegesetzes endlich dauerhaft im Gesetz zu verankern und dabei auch die Bauschwellenwerte entsprechend zu valorisieren, um dadurch der dynamischen Preisentwicklung auch dieses Bereichs Rechnung zu tragen.“
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