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Dokumentationsarchiv mit Klage gegen FPÖ-Landesparteisekretär Gruber erfolgreich

Tips Logo Karin Seyringer, 23.07.2025 16:09

OÖ/WIEN. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) war in erster Instanz mit einer Klage gegen FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber erfolgreich. Das Handelsgericht Wien stellte fest: Das DÖW arbeitet nach wissenschaftlichen Grundsätzen – was Gruber in einer Presseaussendung im August 2023 in Abrede stellte. Gruber kündigt Berufung gegen das Urteil an.

Michael Gruber, Landesparteisekretär der FPÖ Oberösterreich (Foto: Volker Weihbold)
Michael Gruber, Landesparteisekretär der FPÖ Oberösterreich (Foto: Volker Weihbold)

Ausgangspunkt der Rechtsstreitigkeiten war eine Presseaussendung von Gruber im August 2023, in der er anlässlich der Vergabe zur Erstellung eines jährlichen Rechtsextremismusberichts durch Innen- und Justizministerium dem DÖW die Wissenschaftlichkeit absprach. Zur Unterstützung seiner These verwies er auf eine angebliche Erkenntnis des Oberlandesgerichtes aus dem Jahr 1998.

Daraufhin klagte die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes auf Unterlassung und Widerruf am Handelsgericht Wien. Laut DÖW „zielte die Behauptung des FPÖ-Politikers darauf ab, die Seriosität des DÖW als wissenschaftliche Institution in Frage zu stellen.“Das DÖW hat vom Handelsgericht in erster Instanz nun Recht bekommen.

Michael Gruber muss laut Urteil die Behauptungen unterlassen und einen Widerruf veröffentlichen, zudem die Gerichtskosten des DÖW tragen.

Das Gericht urteilte mit einer ausführlichen Begründung, dass es außer Zweifel stehe, dass das DÖW eine wissenschaftliche Einrichtung sei und nach strengen wissenschaftlichen Kriterien arbeite.

„Urteil schützt alle Wissenschafter“

„Die Definition von Rechtsextremismus ist nicht Sache der Beobachteten. Nur weil unsere wissenschaftliche Expertise manchen nicht gefällt, können und müssen wir uns Schmähungen und unwahre Vorwürfe nicht gefallen lassen“, so Andreas Kranebitter, Wissenschaftlicher Leiter des DÖW. „Das Urteil des Handelsgerichts ist nicht nur ein wichtiges Signal für das DÖW, es schützt alle Wissenschafter, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung in der Öffentlichkeit stehen, vor unwahren Unterstellungen.“

Anwalt Michael Pilz, Rechtsvertreter des DÖW, erklärt zum Urteil: „Bei der Behauptung, das DÖW habe mit wissenschaftlicher Arbeit nichts zu tun, handelt es sich nicht um eine bloße Meinungsäußerung. Die Aussage ist überprüfbar, ihr fehlt jegliches Tatsachensubstrat, weshalb die Grenzen der zulässigen Kritik überschritten wurden. Auch die von vielen Exponenten der Rechten seit Jahren verbreitete Äußerung, das OLG Wien habe gerichtlich festgestellt, das DÖW arbeite unwissenschaftlich, gehört schlicht in das Reich der Märchen.“

Gruber kündigt Berufung an

Landesparteisekretär Michael Gruber hat nun vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Von der FPÖ heißt es auf Tips-Anfrage, dass Gruber das auch tun wird: „Landesparteisekretär, LAbg. Michael Gruber wird den Instanzenzug beschreiten und Berufung erheben, da erst kürzlich in einem sehr ähnlich gelagerten Fall vom selben Gericht eine diametral entgegengesetzte Entscheidung getroffen wurde.“ Weiter heißt es: „Das vorliegende Urteil ist demnach nicht rechtskräftig und wird daher inhaltlich auch nicht kommentiert.“


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