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Postenschacher-Prozess: ÖVP-Klubobmann kommt mit Diversion davon

Tips Logo Online Redaktion, 07.10.2025 14:52

LINZ. Ein rasches Ende nahm der eigentlich auf elf Verhandlungstage angesetzte Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und weitere Angeklagte in der Causa um eine Bevorzugung eines Parteifreunds bei der Besetzung des Chefpostens des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding.

August Wöginger (rechts) wurde die Diversion genehmigt. (Foto: Volker Weihbold)
August Wöginger (rechts) wurde die Diversion genehmigt. (Foto: Volker Weihbold)

Angeklagt am Landesgericht Linz waren Wöginger und Angehörige der Begutachtungskommission, die gegen die best gereihte Kandidatin gestimmt hatten und so eine Bestellung der damaligen interimistischen Finanzchefin verhindert hatten. Diese hatte schon vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof nach einer Klage Recht bekommen.

In der nun strafrechtlichen Aufarbeitung gaben alle Angeklagten eine Verantwortungsübernahme ab, drückten ihr Bedauern aus und baten um eine diversionelle Erledigung des Verfahrens. Der Vorteil einer solchen Lösung: man gilt nicht als vorbestraft. Nach Beratungen stimmten Schöffen, Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft dieser Lösung zu. Positiv wirke sich aus, dass mit dem ausgewählten Kandidaten kein „ungeeigneter, lediglich ein weniger geeigneter Kandidat“ die Leitungsposition des Finanzamts erhalten habe. Alle drei Angeklagten seien indes unbescholten, berichten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ aus der Begründung der Richterin.

Geldstrafe

Im Rahmen der diversionellen Einigung müssen die beiden neben Wöginger Angeklagten 17.000 bzw. 22.000 Euro zahlen, der ÖVP-Klubchef 44.000 Euro.


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