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Diskussion um Vier-Prozent-Hürde für Statutarstädte

Tips LogoKarin Seyringer, 15.05.2026 16:16

OÖ/LINZ/WELS/STEYR. Soll es künftig schwieriger werden, in die Gemeinderäte von Linz, Wels und Steyr einzuziehen? Der Oö. Städtebund bringt für die Statutarstädte eine Vier-Prozent-Hürde für die Kommunalwahl 2027 ins Spiel. Während Befürworter auf mehr Stabilität hoffen, warnen mehrere Parteien vor einem Verlust demokratischer Vielfalt.

 (Foto: Christian Schwier/stock.adobe.com)
(Foto: Christian Schwier/stock.adobe.com)

Der Oö. Städtebund hat im Rahmen der Beratungen zur Änderung der Kommunalwahlordnung eine Vier-Prozent-Hürde für die Gemeinderäte in Linz, Wels und Steyr vorgeschlagen, wie es auch bei Landtags- und Nationalratswahlen gilt. Damit müssten Parteien künftig mindestens vier Prozent der Stimmen erreichen, um in die Stadtparlamente einzuziehen.

Vom Büro von Oö. Städtebund-Vorsitzenden Bürgermeister Dietmar Prammer (SPÖ) wird ein entsprechender Artikel der OÖNachrichten von Freitag in einer Aussendung bestätigt.

„Städtebund als Interessensvertretung“

„Der Städtebund wurde im Rahmen der Beratungen zur Änderung der Kommunalwahlordnung zu einem Unterausschuss des Landtages eingeladen und hat diese Möglichkeit wahrgenommen, mehrere Anliegen und Vorschläge aus Sicht der Städte einzubringen. Einer dieser eingebrachten Punkte war die Einführung beziehungsweise Verankerung einer 4-Prozent-Hürde. Darüber hinaus wurden im Zuge der Beratungen weitere Anliegen zur Kommunalwahlordnung thematisiert. Der Städtebund versteht seine Rolle in diesem Zusammenhang als Interessenvertretung und bringt seine fachlichen Einschätzungen dort ein, wo dies im Gesetzgebungsprozess vorgesehen ist. Der Unterausschuss selbst sowie das weitere parlamentarische Verfahren liegen in der Zuständigkeit des Landtages“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von Prammer, seinem Stellvertreter, dem Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ), sowie den beiden Präsidiumsmitgliedern Bürgermeisterin Sabine Naderer-Jelinek (SPÖ, Leonding) und Landtagsabgeordnetem Bürgermeister Anton Froschauer (ÖVP, Perg).

Kritik vor allem von kleineren Parteien

Deutliche Kritik kommt von mehreren Parteien. Die Grünen sind gegen die Vier-Prozent-Hürde. „Das wäre bedenklich, weil es zulasten der demokratischen Vielfalt ginge“, so die Linzer Stadträtin Eva Schobesberger. Gerade auf kommunaler Ebene sei es wichtig, möglichst viele Sichtweisen einzubeziehen.

Auch die KPÖ lehnt die Sperrklausel entschieden ab. Gemeinderat Michael Roth-Schmida bezeichnet den Vorschlag als „schweres demokratiepolitisches Foul“. Die KPÖ sieht darin den Versuch, „politische Vielfalt einzuschränken und kleinere sowie neue politische Kräfte aus den Stadtparlamenten fernzuhalten“. Landesvorsitzende Gerlinde Grünn fordert stattdessen mehr demokratische Beteiligung und ein kommunales Wahlrecht für alle Menschen mit Hauptwohnsitz.

NEOS Linz-Fraktionsvorsitzender Georg Redlhammer betont, man wolle die Diskussion „an demokratiepolitischen Maßstäben orientieren, nicht an parteiarithmetischen“. Eine Wahlrechtsreform müsse sowohl die Funktionsfähigkeit des Gemeinderats sichern als auch politische Vielfalt ermöglichen. Gleichzeitig stellt Redlhammer die Frage: „Beginnt Demokratie erst bei vier Prozent?“

Besonders scharfe Kritik kommt von LinzPlus. Fraktionsobmann Lorenz Potocnik wirft Bürgermeister Dietmar Prammer vor, die Opposition schwächen zu wollen. „Anstatt unsere wertvolle, funktionierende Demokratie in Linz zu stärken, versucht Dietmar Prammer die Opposition ‚juristisch‘ wegzukriegen“, so Potocnik. LinzPlus spricht von einem „antidemokratischen Trick“ und warnt vor einem Vertrauensverlust in die Politik.

Ein Schlag gegen vielfältige Stadtdemokratie ortet Gemeinderat Clemens Brandstetter (Ahoi). Eine Vier-Prozent-Hürde blockiere Innovation und die Erneuerung des politischen Systems. „Gerade in Zeiten großer Unzufriedenheit mit den etablierten Parteien ist das der falsche Weg. Anstatt Vielfalt zu stärken, wird sie attackiert.“

Zweidrittelmehrheit nötig

Für eine Änderung der Kommunalwahlordnung wäre im Landtag eine Zweidrittelmehrheit notwendig.


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