Rechnungshof-Prüfung: WKOÖ sieht sich in Weg bestätigt
Ö/OÖ. Der Rechnungshof hat die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sowie unter anderem die Länderkammer OÖ geprüft. Bei der WKOÖ verweist man auf den Anfang Juni beschlossenen Entwicklungskurs und sieht sich bestätigt.

Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2020 bis 2024. „Die Wirtschaftskammerorganisation bestand aus 693 Körperschaften öffentlichen Rechts (Stand 31. Dezember 2025) – eine Bundeskammer (die WKÖ), neun Landeskammern, 93 Fachverbände und 590 Fachgruppen“, listet der Bericht des Bundesrechnungshofs auf. Rund 10.300 aktive Funktionäre und rund 4.740 Beschäftige werden genannt.
„Diese Strukturen zogen eine hohe Anzahl organisatorischer Schnittstellen und damit das Risiko von Doppelgleisigkeiten, Rollen- und Zielkonflikten, Steuerungsdefiziten und Intransparenz nach sich. Sie erschwerten es außerdem, mögliche Synergien zu erkennen, Effizienzpotenziale zu heben und Reform- und Einsparungsmöglichkeiten umzusetzen“, heißt es weiter.
Eine zentrale Empfehlung des Rechnungshofs an die Wirtschaftskammer Österreich in gemeinsamer Verantwortung mit den Landeskammern: zügig grundlegende Strukturreformen zu initiieren, die bestehenden zehnfachen Parallelstrukturen – auf Ebene der Bundeskammer und in allen neun Landeskammern zu minimieren.
Wirtschaftskammer OÖ sieht sich bestätigt
Die Wirtschaftskammer OÖ sieht sich in ihrem Weg bestätigt. Das Ergebnis der Prüfung würde in wesentlichen Bereichen mit dem Anfang Juni im Wirtschaftsparlament beschlossenen Entwicklungskurs übereinstimmen.
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„Die Kammerumlage 2 sinkt bis 2029 um weitere 20 Prozent“, so WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer. „Die Wirtschaftskammer OÖ war mit dem österreichweit niedrigsten Beitragssatz schon bisher Kostenführer unter den Landeskammern und setzt diesen Kurs fort.“ Gegenfinanziert werden die Beitragssenkungen mit Einsparungen in der Organisation, unter anderem durch Hebung von Produktivitätspotenzialen, länderübergreifende Kooperationen sowie Personalabbau im Wege des natürlichen Abgangs.
Die Empfehlungen des Rechnungshofs decke sich in wichtigen Bereichen mit der laufenden Organisationsentwicklung – etwa der Vereinfachung der Organisationsstruktur, den Funktionsentschädigungen und der Fortentwicklung des Systems der jährlichen Gehaltsanpassungen für die Beschäftigten. „Diese liegen in der Hauptverantwortung der Bundeskammer. Dort wird sich die Wirtschaftskammer OÖ dafür einsetzen, die Empfehlungen des Rechnungshofs in bundesweit einheitliche Regelungen einfließen zu lassen.“
Reduktion von Doppelgleisigkeiten
Die Koordination zwischen Bundes- und Länderkammern und die Forcierung länderübergreifender Kompetenz-Center zur Reduktion von Doppelgleisigkeiten finden sich ebenfalls im Entwicklungskonzept der Wirtschaftskammer OÖ. „Wir sind Initiator mehrerer österreichweiter Arbeitsgruppen, in denen, aufbauend auf dem Entwicklungskonzept, länderübergreifende Kooperationen in den Bereichen der Interessenvertretung, des Services sowie der Mitgliederinformation entwickelt werden“, berichtet WKOÖ-Direktor Gerald Silberhumer.
Empfehlungen, umfassender zu dokumentieren
Für die Wirtschaftskammer OÖ sprach der Rechnungshof Empfehlungen im Hinblick auf die Protokollierung und Dokumentation von Beschlüssen aus. Diese Empfehlungen werden aufgegriffen und umgesetzt, wobei der Rechnungshof an der Gebarung der Wirtschaftskammer OÖ keinerlei Unrechtmäßigkeiten feststellte, heißt es.


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