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Unterlagen Medien weitergegeben: Paschinger Gemeinderat freigesprochen

Online Redaktion, 11.10.2017 16:25

PASCHING/LINZ. Der Paschinger Gemeinderat Helmut Hofstadler (Liste Fritz Böhm), der Stellungnahmen des Landes zu einer Flächenwidmungsänderung und einen Amtsbericht der Gemeinde an Medien weitergegeben hat, ist am Mittwoch in Linz vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses freigesprochen worden. Das Gericht sah weder öffentliche noch private Interessen verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gemeinderat Helmut Hofstadler
Gemeinderat Helmut Hofstadler

Im Zuge des Ausbaus des Einkaufszentrums PlusCity wurde in Pasching überlegt, ob man einige Flächen als Freizeitareal widmen sollte. Die Gemeinde leitete ein Prüfverfahren ein und holte Expertenmeinungen ein. Der angeklagte Kommunalpolitiker kritisierte vor Gericht, dass im Amtsbericht zu der Causa aber kritische Stellungnahmen des Landes gefehlt hätten.

Konkret ging es um die Frage, ob mehr Verkehr entstehen würde. „Ich wollte, dass die Bevölkerung weiß, dass Bedenken von Experten bestehen“, so der 67-Jährige. Deshalb habe er im Juli 2016 die Schriftstücke an Medien geschickt, die teilweise auch darüber berichtet haben.

„Keine öffentlichen oder privaten Interessen verletzt“ 

Die Staatsanwaltschaft sah durch die Vorgehensweise das Amtsgeheimnis verletzt. Der Angeklagte verwies darauf, dass die Gemeinderatssitzung zu der Causa ja auch öffentlich war. Wäre es um etwas Geheimes gegangen, wäre ja wohl die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, argumentierte er sinngemäß.

Richter Clemens Hödlmoser sprach den Mann von dem Vorwurf, der mit bis zu drei Jahren Haft bedroht ist, frei. Es seien durch die Vorgehensweise des Angeklagten keine öffentlichen oder privaten Interessen verletzt worden. Allerdings warnte er den Mann auch: Das bedeute nicht, dass er als Kommunalpolitiker frei entscheiden könne, ob das öffentliche Interesse wichtiger sei als das Amtsgeheimnis. „Da müssen sie vorsichtig sein.“ Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(APA)


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