Landesverwaltungsgericht bestätigt wasserrechtliche Bewilligung für Umfahrung Peilstein
PEILSTEIN. Nachdem die Rohrbacher Bezirkshauptmannschaft die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung der Niederschlagswässer bei der Umfahrung Peilstein erteilt hatte, haben Grundstücksbesitzer entlang der Trasse Beschwerde eingereicht. Dieser wurde allerdings nicht stattgegeben - das Landesverwaltungsgericht OÖ hat den Bescheid bestätigt.

Die Anrainer brachten in erster Linie vor, dass ihr Hausbrunnen durch abgeleitete Fahrbahnwässer oder Schneeauswürfe beeinträchtigt würde. Bei einer mündlichen Verhandlung wurde das Projekt deshalb um einen Erdwall ergänzt. Dieser soll vor Einflüssen aus der Schneeräumung schützen. Darüber hinaus wurde örtlich begrenzt eine Auswurfbeschränkung für die Schneeräumung mit Schneefräsen als ergänzende Auflage festgeschrieben.
„Die schlüssigen und nachvollziehbaren gutachterlichen Ausführungen des Sachverständigen aus dem Fachbereich Hydrogeologie haben gezeigt, dass aufgrund der mit ergänzenden Auflagen abgestuften Maßnahmen durch den Bestand und den Betrieb der Niederschlagswasserableitung Beeinträchtigungen des bestehenden Hausbrunnens der Grundstückseigentümer ausgeschlossen werden können“, heißt es abschließend vom Landesverwaltungsgericht OÖ. Die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung wurde somit bestätigt. Die Ableitung der Niederschlagswässer wird über Regenrückhaltebecken und Entwässerungsmuldensysteme erfolgen.


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