Hohe Waldbrandgefahr! - Bezirkshauptmannschaft Perg ruft Notverordnung aus
BEZIRK PERG. Die täglich aktualisierte Prognosen der Zentralanstalt für Meterologie und Geodynamik (ZAMG) – abrufbar unter www.zamg.ac.at/cms/de/wetter/wetter-oesterreich/waldbrand - und auch die persönlichen Wahrnehmungen des Forsttechnischen Dienstes der Bezirkshauptmannschaft Perg beurteilen aktuell für den Bezirk Perg die Waldbrandgefahr als erhöht, nachdem es seit längerer Zeit nicht mehr flächendeckend geregnet hat und auch sommerliche Temperaturen das ihre dazu beigetragen haben. So kann bereits durch Unachtsamkeit beim Hantieren mit Feuer ein Waldbrand ausgelöst werden.

Um der Gefahr von Waldbränden bei der aktuell anhaltenden Trockenheit vorzubeugen, hat nun die Bezirkshauptmannschaft Perg mit heutigem Tage die Waldbrandschutzverordnung 2018 (zu finden demnächst auch auf der Homepage der BH Perg unter www.bh-perg.gv.at) nach den forstgesetzlichen Bestimmungen erlassen. Somit ist im gesamten Bezirk Perg ab sofort jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro geahndet werden


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