Die Waldbrandschutzverordnung wurde erlassen: Kein Hantieren mit Feuern in den Wäldern
BEZIRK. Um der Gefahr von Waldbränden bei der aktuellen Trockenheit vorzubeugen, hat die Bezirkshauptmannschaft Perg die Waldbrandschutzverordnung 2019 nach den forstgesetzlichen Bestimmungen erlassen.
Somit ist im gesamten Bezirk Perg seit dem 25. April jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro geahndet werden.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden