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Die Waldbrandschutzverordnung wurde erlassen: Kein Hantieren mit Feuern in den Wäldern

Mag. Melanie Mai, 01.05.2019 15:59

BEZIRK. Um der Gefahr von Waldbränden bei der aktuellen Trockenheit vorzubeugen, hat die Bezirkshauptmannschaft Perg die Waldbrandschutzverordnung 2019 nach den forstgesetzlichen Bestimmungen erlassen.

Die Verordnung ist bis Ende Oktober 2019 in Kraft. Foto: Dmytro Gilitukha/ Shutterstock.com
Die Verordnung ist bis Ende Oktober 2019 in Kraft. Foto: Dmytro Gilitukha/ Shutterstock.com

Somit ist im gesamten Bezirk Perg seit dem 25. April jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro geahndet werden.


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