Siebenjähriger wurde im Unterricht mit Schere verletzt
BEZIRK PERG. In einer Volksschule im Bezirk kam es zu einem Vorfall, bei dem ein siebenjähriger Bub mit einer Schere an der Lippe verletzt wurde. Die Familie hat bei der Polizei Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, von Seite der Schule spricht man von einem Unfall.

Im Mathematikunterricht einer ersten Klasse hatten die Kinder gerade die Aufgabe, geometrische Formen auszuschneiden, als ein Bub (7) von seinem Mitschüler (6) mit einer Schere in die Lippe geschnitten worden sein soll. Die Lehrerin war gerade in Gesprächen mit anderen Kindern, eilte dann aber sofort herbei, leistete Erste Hilfe und setzte die Rettungskette in Gang. Auch die Mutter wurde sofort verständigt. Der verletzte Bub musste ins Krankenhaus gebracht und dort versorgt werden.
Während die Schule nach der Aufarbeitung in der Klasse von einem Unfall ausgeht, wurde von der Familie Anzeige erstattet wegen Körperverletzung. Die Mutter hat in einem Interview mit der Krone geschildert, dass ihr Sohn von einem dritten Buben festgehalten worden sei und dann wurde ihm in die Lippe geschnitten. Die Schule kann das nicht bestätigen. Die Buben dürften herumgefuchtelt haben mit den Scheren und dabei sei es dann versehentlich zur Verletzung gekommen.
Gespräche mit allen Beteiligten
Seit dem Vorfall vor zwei Wochen ist der Siebenjährige nicht mehr in der Schule gewesen, die Mama unterrichtet ihn mit von der Schule zur Verfügung gestellten Materialien zu Hause. „Die Schulleiterin bemüht sich um eine Klärung mit allen Beteiligten. Es geht ja vor allem darum, dass das Kind möglichst bald wieder in den Unterricht zurückkehren kann“, heißt es von Seiten der Bildungsdirektion OÖ.
Kinder- und Jugendhilfe soll Familien unterstützen
Der Bericht der Polizei wurde am Montag an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe bei der Bezirkshauptmannschaft Perg übermittelt. „Die Kinder- und Jugendhilfe wird mit den betroffenen Eltern in Kontakt treten und auch prüfen, wie eine Unterstützung jetzt am besten möglich ist“, erklärt Bezirkshauptmann Werner Kreisl. Es bedarf einer individuellen Beurteilung, gerade aufgrund des jungen Alters der Kinder müsse hier sehr behutsam vorgegangen werden.
Zu einer Suspendierung des anderen Kindes (6) werde es, wie von der Mutter gefordert, nicht kommen, erklärt man in der Bildungsdirektion: „Das ist in diesem Fall nicht erforderlich, da es sich ja um keine böswillige, absichtliche Attacke, sondern um einen Unfall handelte.“


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