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Getötete Joggerin: Tierschützer empört über Entscheidung Geldstrafe statt Haft

Michaela Primessnig, 28.05.2024 13:05

NAARN. Der Fall der Joggerin, die im vergangenen Herbst von Hunden totgebissen wurde, sorgte landesweit für Aufsehen. Die Hundehalterin wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, verurteilt. Nun wurde der unbedingte Teil der Haftstrafe nachträglich in eine Geldstrafe umgewandelt - Tips berichtete. Bei Tierschützern sorgte diese Milderung für Empörung, die Pfotenhilfe spricht von einem Justizskandal.

Geldstrafe statt Haft, so die Entscheidung des Gerichts. (Foto: stock.adobe.com/Mehdi)
Geldstrafe statt Haft, so die Entscheidung des Gerichts. (Foto: stock.adobe.com/Mehdi)

Die Hundehalterin erhielt eine nachträgliche Strafmilderung. Sie muss also nicht in Haft, sondern 1.800 Euro Strafe zahlen. Die 40.000 Euro Teilschmerzensgeld an den Witwer und den Sohn des Opfers hat die Frau bereits bezahlt, auch die Bewährungsstrafe bleibt aufrecht.

Wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, die zu einer milderen Bemessung der Strafe geführt hätten, muss das zuständige Gericht die Strafe angemessen mildern, so steht es im österreichischen Strafgesetzbuch. Die Tagessätze (in diesem Fall 300 Tagessätze zu je sechs Euro) richten sich unter anderem nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Person, die zu einer Geldstrafe verurteilt wird.

Pfotenhilfe spricht von einem Justizskandal

Diese Entscheidung sorgt vor allem bei Tierschutzorganisationen für Unverständnis. „Aus unserer Sicht ist das ein beispielloser Justizskandal und ein Affront gegen Angehörige, Nachbarn, Tierfreunde und alle Menschen, die noch einen Funken Vertrauen in den Rechtsstaat hatten. Dass die Justiz jetzt von Milderungsgründen spricht, die zur Umwandlung der ohnehin schon geringen Haftstrafe in eine lächerliche Geldstrafe geführt hätten, nur weil die Hundehaftpflichtversicherung den Hinterbliebenen vertragskonform Schmerzensgeld gezahlt hat, verursacht bei den Menschen nur noch Kopfschütteln“, so Jürgen Stadler vom Verein Pfotenhilfe.

Auf Facebook versucht die Hundehalterin derzeit mit langen Postings um Verständnis zu werben und schreibt, dass so etwas jedem passieren könne, es wäre ein schrecklicher Unfall gewesen. Auch dafür hat die Pfotenhilfe kein Verständnis, weil in den Postings mit gerichtlich widerlegten Inhalten argumentiert wird.

Antrag auf Untersagung der Tierhaltung

Die Pfotenhilfe will jetzt mit Auszügen aus dem Gerichtsakt wenigstens eine Untersagung der Tierhaltung gemäß Tierschutzgesetz § 12 erreichen. Denn auch nach dem OÖ Hundehaltegesetz müsse man „psychisch, physisch und geistig in der Lage“ sein.Mehr lesen: https://www.tips.at/nachrichten/perg/land-leute/647044-toedliche-hundeattacke-in-naarn-haft-in-geldstrafe-umgewandelt


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