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MAUTHAUSEN. Wie das Bundesverwaltungsgericht in einer heutigen Presseinformation bekannt gab, darf die neue Donaubrücke in Mauthausen unter Auflagen gebaut werden.

Die neue Donaubrücke in Mauthausen darf unter Auflagen gebaut werden. (Foto: Tips/Jennifer Wiesmüller)

Zuletzt kritisierte ein Gutachten die Umwelt-Schutzmaßnahmen beim Bau der zweiten Donaubrücke in Mauthausen (Tips berichtete). Projektgegner forderten, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung wiederholt werden soll. Nachdem zusätzliche Schutzmaßnahmen beim Bau der zweiten Donaubrücke festgelegt wurden, teilte das Bundesverwaltungsgericht heute öffentlich mit, dass die neue Donaubrücke gebaut werden darf. Allerdings wurden seitens des Bundesverwaltungsgerichts einige weitere Auflagen für das Projekt vorgeschrieben.

Die gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt

„Durch die Änderungen und ergänzenden Auflagen entspricht das Projekt nun aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts den gesetzlichen Anforderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes“, heißt es in einer Aussendung. Die zusätzlichen Umwelt-Maßnahmen betreffen etwa den Lärmschutz und die Aufwertung des weiterbestehenden Auwaldgebiets für die dort ansässige Tier- und Pflanzenwelt.

„Ein Tag der Freude“

„Heute ist ein Tag der Freude – und des Aufatmens für die Menschen und Betriebe in der Region“, meldet sich Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) zu Wort. „Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für den Standort: In Zeiten immer komplexerer Verfahren und steigender Anforderungen ist es alles andere als selbstverständlich, dass ein großes Infrastrukturprojekt überhaupt realisiert werden kann. Wer sauber plant, konsequent nachschärft und Verantwortung übernimmt, bekommt am Ende Rechtssicherheit. Trotzdem brauchen wir endlich schnellere und effizientere Genehmigungsverfahren, damit wichtige Projekte nicht jahrelang blockiert werden. Oberösterreich braucht moderne Infrastruktur, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Donaubrücke ist kein Luxusprojekt, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit für eine ganze Region.“

„Einsatz hat sich gelohnt“

„Das positive Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass die vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen ausreichend sind“, betont Verkehrslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ). „Damit ist bestätigt, dass das Projekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Umweltauswirkungen auf ein zulässiges Maß reduziert werden. Dieses Erkenntnis ist für die Region von enormer Bedeutung und ermöglicht, dass die Donaubrücke Mauthausen nun endlich gebaut werden kann. Unser Einsatz für dieses Projekt hat sich gelohnt.“

„Ein Meilenstein“

Erfreut und erleichtert zeigt sich auch Doris Hummer (ÖVP), Präsidentin der Wirtschaftskammer OÖ: „Die neue Donaubrücke ist ein Meilenstein für den Standort Oberösterreich, insbesondere im unteren Mühlviertel, aber auch länderübergreifend ins westliche Niederösterreich die zentrale Lebensader, von der die Wirtschaft und der Wohlstand der gesamten Region abhängt. Mit diesem Jahrhundertprojekt werden die Weichen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung gestellt.“

„Langer Atem war nötig“

„Für uns ist das heute ein sehr emotionaler Moment“, betont Johannes Hödlmayr, Obmann des Vereins DoNeubrücke. „Wir sind glücklich, dass es nunendlich grünes Licht für die neue Donaubrücke Mauthausen gibt. Diese Entscheidungist das Ergebnis jahrelanger harter Arbeit. Viele Gespräche, viel Geduld und ein langer Atem waren nötig – getragen von der Unterstützung tausender Menschen aus der Region. Es geht hier nicht um ein Projekt auf dem Papier, sondern um die Zukunft von rund 22.000 Menschen, die täglich auf eine verlässliche Donauquerung angewiesen sind. Um Arbeitswege, Sicherheit, Betriebe und Perspektiven für eine ganze Region. Heute überwiegt ganz klar die Erleichterung. Wir sagen Danke an alle, die diesen Wegmit uns gegangen sind.“

Auswirkungen auf Projektzeitplan werden geprüft

Im nächsten Schritt wird das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts nun im Detail analysiert. Die Experten der Länder Oberösterreich und Niederösterreich prüfen die enthaltenen Auflagen sorgfältig und bewerten deren Auswirkungen auf den weiteren Projektzeitplan. Parallel dazu beginnt die konkrete Vorbereitung für einen frühestmöglichen Baustart.

Sperre der Bestandsbrücke 2028 bleibt aufrecht

Die Errichtung der neuen Donaubrücke Mauthausen hat keinerlei Auswirkungen auf die geplante dreimonatige Sperre der Bestandsbrücke Mauthausen. Diese Sperre ist unabhängig von der Errichtung einer neuen Brücke auf Grund des unaufschiebbaren Tragwerkstauschs der Bestandsbrücke zwingend erforderlich und unumgänglich. Im Zuge dieser Maßnahme wird das neue Brückentragwerk für die bestehende Donaubrücke im Sommer 2028 eingeschwommen.


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