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PERG. Harsche Kritik üben die Perger Grünen erneut am Beschluss des Bebauungsplanes für eine Fläche am Karlingberg. Die Opposition bemängelt die fehlende Transparenz bei der Entscheidungsfindung. Bürgermeister Anton Froschauer weist diese Angriffe entschieden zurück.

Foto: Wodicka
Foto: Wodicka

„Auch von den anderen Fraktionen wird vor allem die Methode infrage gestellt, mit der wichtige Informationen zu laufenden Verfahren noch immer zurückgehalten werden und Anrainer, Planungsausschuss-Mandatare bis hin zum oppositionellen Vizebürgermeister gezielt ausgegrenzt werden – mit dem „Erfolg“, dass eine objektive Meinungsbildung unmöglich ist“, heißt es in der Aussendung der Perger Grünen.

Nicht zuletzt deshalb forderte der Fraktionsobmann der Grünen, Franz Baumann, im Zuge der Gemeinderatssitzung wiederholt ein transparentes Verfahren im öffentlichen Rahmen mit entsprechender Bürgerbeteiligung ein – eine solche werde aber von Bürgermeister Froschauer verweigert. „Ein Bürgerbeteiligungsverfahren ist in einem privaten Widmungsverfahren nicht vorgesehen. Anrainer haben die Möglichkeit, im Verfahren eine Stellungnahme abzugeben“, so Froschauer im Tips-Gespräch. „Die unmittelbaren Nachbarn wurden im Zuge eines Informationsgespräches, zu dem der Schützenverein eingeladen hat, auch miteinbezogen. Weder der Schützenverein noch ich als Bürgermeister hatten aber Interesse daran, dass jemand dieses Gespräch als Bühne für politische Agitation missbraucht.“

Widmung scheint für Baumann bedenklich

„Für mich ist völlig unverständlich, warum wir ein entscheidendes Bodengutachten aus 2014(!) erst auf unser Drängen in letzter Minute erhalten – schon die Änderung der Flächenwidmung scheint uns rechtlich bedenklich: Ein 3,5 Meter hohes Rückhaltebecken für 450 Kubikmeter Regenwasser ist dafür Bedingung – wird aber dem „guten Willen“ des Widmungswerbers überlassen“, begründet Grünen-Chef Franz Baumann seine Bedenken.

„Das ist nur ein neuerlicher Beweis der fehlenden Aufrichtigkeit in der Argumentation von Herrn Baumann. Das Rückhaltebecken ist als Bedingung für die Rechtskraft des Bebauungsplanes unumgänglich“, so Froschauer.


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