Erste Unterschriften für Frauenvolksbegehren 2.0
PERG. Zwanzig Jahre nach dem Frauenvolksbegehren 1997 gibt es unter dem Titel „Frauenvolksbegehren 2.0“ eine Neuauflage der Initiative, die eine vollkommene soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter in Österreich einfordert.
Seit Montag, 12. Februar, darf jeder Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr in jedem Gemeindeamt unabhängig vom Hauptwohnsitz die Unterstützungserklärung unterschreiben. Diese kann auch mittels Bürgerkarte bzw. Handysignatur abgegeben werden. Der Forderungskatalog deckt die Bereiche Arbeit und Wirtschaft, Familie und Gesundheit sowie politische Teilhabe und Mitsprache ab.
Neue und alte Forderungen
„Die Frauenberatung Perg unterstützt dieses Volksbegehren voll und ganz“, sagte Geschäftsführerin Gabi Schauer und trommelte einige Unterstützer zusammen, um auf den Start der Initiative aufmerksam zu machen. „Ein Teil der Forderungen des Volksbegehrens von 1997 findet sich wieder, weil sie bis heute nicht umgesetzt wurden. Neue Forderungen sind aufgrund des Sozialabbaus der letzten Jahre hinzugekommen“.
Völlige Einkommenstransparenz und kostenlose Kinderbetreuung
Zu den wichtigsten Punkten gehören die Einführung einer 30-Stunden-Woche, ein Rechtsanspruch auf flächendeckende, qualitativ hochwertige, kostenlose Kinderbetreuung, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss solange Familienbeihilfe bezogen wird, völlige Einkommenstransparenz, konkrete Maßnahmen zum Abbau von Einkommensunterschieden, neue Bewertung der Arbeit, und die Koppelung der Klubförderung an die Frauenquote. Mehr Infos unter https://frauenvolksbegehren.at/
INFO
Ein Volksbegehren braucht zweierlei:
Im ersten Schritt die Unterstützungserklärungen, sodass es im Nationalrat behandelt und ein Gesetzesantrag seitens der Bürger möglich wird.
In der zweiten Phase geht es um die Unterschriften im eigentlichen Sinne des Volksbegehrens.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden