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„Wollen einen Kindergarten bauen und nicht vor Gericht gehen“

Michaela Primessnig, 30.01.2020 14:22

PERG. Viel Wirbel gab es in den vergangenen Tagen um den geplanten Kindergarten-Neubau in der Machlandstraße, mit dem noch heuer begonnen werden soll - die OÖ Nachrichten berichteten. Ein mit der LAWOG abgeschlossener „Betreuungsvertrag“ wurde vom Landesverwaltungsgericht wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht für nichtig erklärt. Nun ist der Vertrag zu berichtigen, ansonsten würde dem Startschuss für den Bau heuer aber nichts im Wege stehen.

Nach Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes muss Stadt Perg Vertrag mit LAWOG berichtigen.shutterstock.com/Proxima Studio

Im Rahmen eines vergaberechtlichen Feststellungsverfahrens hatte das Landesverwaltungsgericht auf Antrag einer Ziviltechniker-Gesellschaft aus Salzburg zu beurteilen, ob ein von der Stadt Perg mit der LAWOG abgeschlossener „Betreuungsvertrag“ mit der Auftragssumme von rund 411.000 Euro zu Recht nicht nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes ausgeschrieben wurde. Der Vertrag wurde schließlich für nichtig erklärt, weil er nicht als bloße Beauftragung von vergabefreien „zentralen Beschaffungstätigkeiten“ beurteilt werden konnte.

Froschauer: „Die Zahlen stimmen so nicht“

„Wir werden dieses Urteil nicht bekämpfen. Wir wollen einen Kindergarten bauen und nicht vor Gericht gehen. Es stimmt, es ist ein Formalfehler im Vertrag, den die LAWOG berichtigen wird. Die Baubetreuung kostet keine 411.000 Euro, sondern nur einen Bruchteil davon. Die Zahlen stimmen so nicht. Da sind auch andere Leistungen drin“, so Bürgermeister Anton Froschauer. Im Gesamtpaket enthalten seien auch alle Planungsleistungen des Architekten, sämtliche Sonderfachplaner, Statiker, etc. Diese Leistungen wurden von der LAWOG auch ausgeschrieben.

Edtbauer: „Rundum-Sorglos-Paket  hatte sich bewährt“

Lediglich die örtliche Bauaufsicht nicht, dabei handle es sich aber nur um 3,27 Prozent des Gesamtinvestments. „Das hat sich für uns immer bewährt, dass die LAWOG das selbst macht, so hatten wir immer einen Ansprechpartner, der alles überblickt, auch wenn mal nach einem Jahr Mängel zu beheben waren“, so Amtsleiterin Ulrike Edtbauer. Die Zweckdienlichkeit dieser Variante hat auch das Landesverwaltungsgericht erkannt, trotzdem sei das nicht rechtens. Deshalb muss dieser Fehler nun behoben werden und auch die örtliche Bauaufsicht muss ausgeschrieben werden.

Noch heuer soll das Bauprojekt mit Gesamtkosten von knapp 3 Millionen Euro in Umsetzung gehen. Sechs Kindergarten-Gruppen und vier Krabbelstuben-Gruppen werden im neuen Holzgebäude Platz finden.


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