Mehr Geld im Börserl für Arbeitnehmer und Familien
BEZIRK PERG. Arbeitnehmer schöpfen finanzielle Vorteile oft aus Unwissenheit nicht aus. Der OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB macht deswegen auf die neuen Regelungen in der Steuerreform aufmerksam.

„Kürzlich erfolgte mit dem Beschluss des Bundesbudgets der Startschuss zur ökosozialen Steuerreform. Dabei wurde eine große finanzielle Entlastung für alle steuerzahlenden Arbeitnehmer auf den Weg gebracht“, hält der Perger ÖAAB-Bezirksobmann Bürgermeister Max Oberleitner fest. Er sagt weiter: „Besonders Familien mit Kindern profitieren durch die Erhöhung des Familienbonus. Und das ist gut und gerecht so. Sie leisten nicht nur in Zeiten der Pandemie einen besonders wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft.“
ÖAAB-Forderungen wurden umgesetzt
Im Rahmen der Steuerreform werden wichtige Forderungen des OÖVP-Arbeitnehmerbundes umgesetzt, wie die zweite Steuertarifstufe. Diese wird im Juli 2022 von 35 auf 30 Prozent gesenkt, das bringt bis zu 650 Euro Entlastung pro Jahr. Im Juli 2023 wird die dritte Steuertarifstufe von 42 auf 40 Prozent gesenkt, hier ist eine maximale Entlastung von 580 Euro im Jahr möglich.
Der Familienbonus wird ab Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht, der Kindermehrbetrag, für Alleinverdiener und Alleinerziehende mit geringem Einkommen, auf 450 Euro.
Darüber hinaus werden kleine Einkommen ab Juli 2022 mit einer Senkung der Krankenversicherungsbeiträge entlastet. Davon profitieren vor allem einkommensschwache Personen und Familien.
Mitarbeiter steuerfrei am Unternehmenserfolg beteiligen
„Ein Mitarbeiter-Beteiligungsmodell ermöglicht zudem in Zukunft, dass Beschäftigte bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei als Erfolgsprämie erhalten können“, hebt der Bezirksobmann einen besonders wichtigen Punkt im Steuerreform-Paket hervor, der Leistung belohnt: „Unternehmen können ihre Arbeitskräfte so direkt und ohne Zugriff des Fiskus am Unternehmenserfolg beteiligen.“
Mehrere Zuwendungen für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer und als Unterstützung der lokalen Gastronomie außerdem besonders interessant: Die Grenze für steuerfreie Essensbons wird auf acht Euro verdoppelt (die ursprüngliche Befristung läuft nicht mit Jahresende aus). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit steuerfreier Sachzuwendungen (wie etwa Gutscheine) von bis zu 186 Euro jährlich.
Regionaler Klimabonus
„Mit dieser Reform werden zudem wichtige Ökologisierungsmaßnahmen gesetzt und der Ausstoß umweltschädlicher Schadstoffe ‚bepreist‘“, weist Oberleitner auf einen weiteren Aspekt hin. „Umweltschutz darf aber nicht auf denen lasten, die am Land auf das Auto angewiesen sind. Sie bekommen daher mit dem regionalen Klimabonus eine Unterstützung von bis zu 200 Euro pro Jahr, für Kinder gibt es zusätzlich 50 Prozent zum Klimabonus“, betont Oberleitner. „Mit dieser Steuerreform gehen wir den Weg weiter und entlasten alle, die jeden Tag in der Früh aufstehen, zur Arbeit fahren und einen Beitrag leisten“, sagt Oberleitner zum Abschluss.


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