Vogelgrippe: Stallpflicht gilt ab der ersten Henne
PIERBACH/OÖ. „Die Stallpflicht zur Vorbeugung von Vogelgrippe-Ausbrüchen gilt ab der ersten Henne, Gans, Pute oder Ente“, sagt Martin Mayringer, Geflügelreferent der Landwirtschaftskammer OÖ. Besonders privaten Geflügelhaltern sei dies häufig nicht bekannt.

Nicht nur landwirtschaftliche und gewerbliche Geflügelhalter, auch Private fallen unter die seit 10. Jänner in ganz Österreich geltende, vom Gesundheitsministerium verordnete Stallpflicht. „In den vergangenen Jahren ist ein regelrechter Privat-Hühnerboom aufgekommen. Es ist modern geworden, seine Eier von den eigenen Hennen im Garten zu beziehen“, sagt der Pierbacher.
Jede Henne meldepflichtig
Gerade den Haltern dieser nicht-landwirtschaftlichen Nutztiere sei teilweise nicht bewusst, dass auch ihre Hennen „Hausarrest“ haben. Das liege vor allem an fehlenden Informationen, wie sie die Bauern etwa von der Landwirtschaftskammer bekommen. „Die wenigsten privaten Hühnerhalter wissen außerdem, dass die Meldung des Geflügelbestandes ab der ersten Henne bei der Bezirkshauptmannschaft verpflichtend ist“, berichtet Mayringer.
Bei Vogelgrippe-Fall: Sperr- und Tötungszone
Sollte es tatsächlich zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb kommen, werde sofort eine Sperrzone eingerichtet. „Darüber hinaus würde es auch eine Zone geben, in der alles Geflügel zur Verhinderung der Ausbreitung der Vogelgrippe getötet werden müsste“, weiß der Geflügelexperte.


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