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Ried. Die Landesregierung hat am Montag, 6. Juli, die Trasse für die Spange Ried 3 beschlossen.

In dem roten Korridor wird die Umfahrung verlaufen. (Grafik: Land OÖ)
In dem roten Korridor wird die Umfahrung verlaufen. (Grafik: Land OÖ)

„Ich habe versprochen, dass vor dem Sommer 2015 die Trassenverordnung beschlossen wird. Ich habe mein Wort gehalten,“ sagte Straßenbaureferent LH-Stv. Franz Hiesl.

Lückenschluss für Südring

Der Bau der Südumfahrung ist schon seit Jahrzehnten geplant. Die meiste Zeit rührte sich aber nichts, so dass manche Rieder schon glaubten, die Spange werde nie gebaut. Das 1,3 Kilometer lange Straßenstück im Süden Rieds soll das Rieder Stadtzentrum vom Durchzugsverkehr und somit auch von Lärm und Abgasen zu entlasten und die Entwicklung des Wirtschafraumes sichern. Die Grundlagen und Voraussetzungen für diesen Südring wurden bereits mit der Spange Ried 1 und Ried 2 geschaffen – mit der Spange Ried 3 erfolgt nun der Lückenschluss von der B 141 Rieder Straße im Bereich Aubach zur B 143 Hausruckstraße im Bereich Wegleiten.

Entlastung vom Durchzugsverkehr

Nach der Verkehrszählung des Landes beträgt das Verkehrsaufkommen etwa 5.600 Fahrzeuge pro Tag auf der Spange Ried 2 (L 509), etwa 5.800 Fahrzeuge auf der L 509 – Ausästung Ried sowie 6.200 Fahrzeuge täglich auf der B 143 im Bereich Wegleiten. Durch die Errichtung der Spange3 sollen im Prognosejahr 2025 rund 5.600 Fahrzeuge vom bestehenden Straßennetz auf die Spange Ried 3 umgelagert werden können. „Durch den 1,3 km langen neuen Straßenabschnitt wird ein wesentlicher Teil des Verkehrs vom bestehenden Straßennetz auf die Spange Ried 3 verlagert“, zeigt sich LH-Stv. Franz Hiesl vom Straßenbauprojekt überzeugt.

Spange Ried 3 – 2. Teil

In einem zweiten Abschnitt ist geplant, die Spange Ried 3 Richtung Osten (Richtung Eberschwang) zu verlängern, um zusätzlich die bestehende B 143 Hausruckstraße, die derzeit ein Verkehrsaufkommen von etwa 6.200 Fahrzeuge pro 24 Stunden aufweist,  vom Wohngebiet am östlichen Ende der Spange Ried 3 abrücken zu können. Die Vorbereitungsarbeiten für die Einleitung des Verordnungsverfahrens für diesen zweiten Teil wurden bereits gestartet.


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