Kinderbetreuungsgesetz: „Die Kürzung der Landesförderung muss rückgängig gemacht werden“
BEZIRK RIED. Heftige Kritik übten die Grünen an der Novellierung des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes und der damit verbundenen neuen Kindergartengebührenverordnung. Gerade den ländlichen Raum trifft dies hart.
„Durch die Kürzungen seitens des Landes bei der Gruppen- und Sonderförderung und den Entfall des Gruppenzuschlages für längere Öffnungszeiten droht ein Rückbau bei Angebot und Qualität der Kinderbetreuung, durch die Vielzahl an Abmeldungen auf Grund der Elternbeitragsgebühren drohen Gruppenschließungen, und stehen Stundenkürzungen bei Kindergartenpädagoginnen und Helferinnen im Raum“, sagt Stefan Kaineder, Sozialsprecher der Grünen Oberösterreich.
Dringlichkeitsantrag eingereicht
Für Kaineder sei diese Maßnahme, auch bei einem angestrebten Nulldefizit seitens des Landes Oberösterreich, nicht notwendig. Kaineder wird daher am 1. März im Landtag einen Dringlichkeitsantrag zur Aussetzung der Verordnung stellen. Größere und finanzstarke Gemeinden haben kurzfristig zum Teil eigene, abweichende Tarifordnungen beschlossen, um die Härten für die Eltern abzufangen und Abmeldungen zu verhindern.
Wie berichtet hat der Rieder Gemeinderat einstimmig beschlossen, für 75 Prozent der Eltern die Kindergartengebühr zurückzuerstatten. Damit ist die Nachmittagsbetreuung gesichert und es gibt keine Abmeldungen. Das bedeutet allerdings für die Stadtgemeinde auch einen Einnahmeverlust von 25.000 Euro. „Glücklicherweise ist die Gemeinde finanziell in der Lage, die Förderkürzungen des Landes bei der Kinderbetreuung auszugleichen. Eine Dauerlösung ist das aber nicht“, untermauert Stadtrat Lukas Oberwagner. Für Max Gramberger, Bezirkssprecher der Grünen Ried, ist die Novellierung ein riesiger Rückschritt. Flächendeckende Kinderbetreuung ist für ihn ein gesellschaftspolitisches Anliegen: „Wir haben attraktive Arbeitsplätze in der Region, aber wenn wir keine ordentliche Kinderbetreuung anbieten können, werden die Arbeitnehmer in die Ballungsräume abwandern.“
Grüne Forderungen
„Die Kürzung der Landesförderungen für die Kinderbetreuung müssen rückgängig gemacht werden. Es braucht eine Berechnungsgrundlage, die Gemeinden und private Träger der Kinderbetreuung finanziell in die Lage versetzt, das Angebot auszubauen statt einzuschränken. Damit kein Kind im laufenden Kindergartenjahr seinen Betreuungsplatz verliert, darf Kindergartengruppen trotz des Nichterreichens der gesetzlich definierten Mindestgruppengröße von zehn Kindern die Förderung nicht entzogen werden“, so die Forderung der Grünen.
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