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Gewaltverbrechen: Opferschutzeinrichtungen sehen Strafrahmenerhöhung skeptisch

Rosina Pixner, 18.02.2019 10:57

BEZIRK RIED. Tötungsdelikte und Gewalttaten gegen Frauen sind maßgeblich gestiegen. Die Regierung will daher ein Maßnahmenpaket mit einer strengeren Gesetzesregelung gegen die Straftäter schnüren. Dieses Maßnahmenpaket ist in Expertenkreisen nicht unumstritten. Tips sprach mit Eva Schuh, Geschäftsführerin vom Gewaltschutzzentrum Oberösterreich und Ursula Wally, Geschäftsführerin vom Frauenhaus Innviertel.

Die Frauenhelpline 0800/222555 wird beibehalten. Es wird eine dreistellige Notrufnummer geben, die aber auf die Helpline umgeleitet wird. Foto: Wodicka

Die Regierung will den Strafrahmen bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten erheblich erhöhen. Bei Gewalt gegen Frauen und Kinder soll es neue Regelungen beim Opferschutz geben. Das heißt, die Wegweisung samt Betretungsverbot für die Gewalttäter wird neu geregelt, es wird ein Annäherungsverbot auf 50 Meter verankert. Bei den Frauenhäusern soll ein Wechsel in ein anderes Bundesland möglich sein. Eine bessere Zusammenarbeit der Behörden mit Männerberatungsstellen und eine neue dreistellige Notrufnummer für Frauen sind nur einige Punkte des Maßnahmenpakets.

20 Jahre Frauenhelpline

Die Einführung einer neuen dreistelligen Nummer stößt auf Kritik bei Opferschutzeinrichtungen: Die Frauenhelpline gibt es seit 20 Jahren und die etablierte Nummer 0800/222555 sollte beworben werden.

„Es gibt bereits eine Notrufnummer, die 24 Stunden erreichbar ist und wo Professionalität gegeben ist. Jetzt noch eine neue Nummer zu installieren, halten wir nicht für sinnvoll“, sagt Eva Schuh. Ursula Wally schließt sich der Meinung an und verkündete nach einem Termin mit der Familienministerin Juliane Bogner-Strauß, dass die Helpline beibehalten wird. Bogner-Strauß verriet, dass es in zwei bis drei Monaten eine dreistellige Notrufnummer geben wird, diese aber auf die Helpline 0800/222555 umgeleitet wird.

Bannmeile sinnvoll

Dass die Regierung eine Bannmeile mit einem Annäherungsverbot von 50 Metern auf allen öffentlichen Plätzen verankern will, wird vom Gewaltschutzzentrum Oberösterreich und dem Frauenhaus Innviertel begrüßt. „Dass Frauen die Möglichkeit haben von einem Frauenhaus in ein anderes Bundesland wechseln zu können, halte ich für extrem wichtig. Vor allem in Hochrisikofällen sind Frauen im eigenen Bundesland nicht sicher. Vorher war dies schwierig, weil dies vom Land finanziert werden musste“, sagt Eva Schuh. Was die Erhöhung des Strafrahmens bei Sexual- und Gewaltdelikten angeht, wird dies für die beiden Expertinnen keinen Präventivcharakter haben. „Bei sexuellen Übergriffen und Gewalt wird nicht voraus gedacht oder geplant; das sind emotionale Taten. Da viele Gewalttaten meist in der Familie stattfinden, befürchtet man in Expertenkreisen, dass Frauen keine Anzeige erstatten, weil sie nicht dafür verantwortlich sein wollen, dass der Familienvater in Haft kommt“, weiß Eva Schuh aus Erfahrung.

Evaluierung fehlt

2017 gab es eine Strafrechtsreform, die Maßnahmen wurden nicht evaluiert, kritisieren Experten. „Die Richtervereinigung und die Anwaltskammer haben zur Erhöhung des Strafrahmens eine Stellungnahme abgegeben und betont, dass diese keine präventive Wirkung hat“, weiß die Expertin. Alois Ebner von der Staatsanwaltschaft Ried ersuchte um Verständnis, dass er dazu keine Stellungnahme abgeben möchte, da es sich bei diesem Paket um eine politische Entscheidung handelt und verwies auf das Innenministerium.

Zahlen aus dem Bezirk Ried

Die Juristinnen vom Gewaltschutzzentrum in Ried haben im letzten Jahr 67 Klientinnen betreut. 31 Betretungsverbote wurden ausgesprochen. Laut Angaben des Gewaltschutzzentrums sind die häufigsten Gewaltformen Körperverletzung und gefährliche Drohung. In Zahlen: 41 Prozent von den Anzeigen waren Körperverletzung, 34 Prozent gefährliche Drohung und Nötigung, Stalking 9 Prozent. Im Frauenhaus Innviertel fanden letztes Jahr 26 Frauen und 31 Kinder einen sicheren Platz zum Wohnen.

In Ried gibt es keine Übergangswohnung, leistbare Wohnungen fehlen

In Oberösterreich gibt es angegliedert und auch betreut in/von den Frauenberatungsstellen fünf Übergangswohnungen mit zehn Plätzen für Frauen (plus Kinder). Dort können Frauen – ohne akute Gefährdung – bis zu einem halben Jahr wohnen, auch nach einem Frauenhausaufenthalt. Diese Wohnformen werden häufiger gebraucht, da insbesondere das leistbare Wohnen für Frauen mit geringem Einkommen oftmals ein Hindernis ist, einen problematischen Partner rechtzeitig zu verlassen. In Ried gibt es keine Übergangswohnung.

Für Ursula Wally wären billigere Wohnungen generell von Vorteil.


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