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OÖ/BEZIRK RIED. Der von vielen Betrieben so dringend erwartete 15 Milliarden-Corona-Hilfsfonds startet. Neben Krediten mit staatlichen Garantien beinhaltet er nicht rückzuzahlende Zuschüsse. Tips hat mit Unternehmern aus Ried dazu gesprochen.

Wann sich wieder so viele Leute am Rieder Stelzhamerplatz tummeln werden ist ungewiss. Den vielen Betrieben, die zusperren mussten, hat die Regierung Unterstützung zugesagt. Das Bild zeigt eine Momentaufnahme der Rieder Shopping Night 2019. Foto: Tips/Pixner

Zu den schon laufenden Hilfsmaßnahmen des Bundes wie Kurzarbeit und Härtefallfonds kommt nun der schon angekündigte 15 Milliarden-Nothilfefonds. Dieser Fonds gilt für Branchen und Unternehmen von Klein bis Groß, die gänzlich schließen mussten oder mit massiven Umsatzrückgängen kämpfen – vom Händler über den Gärtner bis zum Gastronomen. Geholfen wird mit einem Mix aus Kreditgarantien zur Liquiditätssicherung und nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Liquidität sichern und Schäden ersetzen

Die Kredite mit staatlichen Garantien von 90 Prozent der Kreditsumme sind dazu da, um dem Unternehmen rasche Liquidität zuzuführen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Hausbanken der Unternehmen. Anträge sind ab 8. April möglich, abgewickelt wird das Hilfsprogramm durch die neu gegründete Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG).Das zweite Instrument des Nothilfefonds ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die im Zeitraum der Krise entstandenen Fixkosten wie Mieten, Strom oder Versicherungen, ersetzt werden auch Verluste durch verdorbene oder nicht mehr verkäufliche Waren wie Blumen oder Saisonwaren. Um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können, muss es einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitrum geben, ersetzt werden 25 bis 75 Prozent. Die Registrierung für die Zuschüsse soll ab 15. April über das Austria Wirtschaftsservice (aws) möglich sein. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung der Schadenssumme nach dem Ende des Wirtschaftsjahres.

Missbrauch vermeiden

Voraussetzung für die Hilfe ist die Geschäftstätigkeit bzw. Liquiditätsprobleme in Österreich. Unternehmen über 250 Mitarbeiter müssen die Kurzarbeit nutzen. Außerdem dürfen im betroffenen Jahr keine Dividenden fließen, Boni für Vorstandsmitglieder werden beschränkt. Mit speziellen Regelungen und Einschränkungen werde Missbrauch dieser Hilfe vermieden.

Beispiele aus dem Bezirk Ried

Besonders hart traf es auch viele Betriebe im Bezirk Ried. Beispielsweise Thomas Prenninger. Er hat ein Cafe am Rieder Hauptplatz und ist zudem Eisproduzent. Er beliefert insgesamt 40 Betriebe mit seinem Eis. In den Eisraum hat er in den letzten Wochen vor der Corona Pandemie sehr viel Geld investiert: „Die Situation ist sehr schwierig, ich habe meine Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt. Wir haben eine Vorausplanung auf sechs Monate gemacht, das ist eine Wahnsinnssumme. Ja, die Banken helfen, aber sie wissen auch noch nicht so genau was abgegolten wird. Derzeit wissen wir also nicht, wie viel wir zurückbekommen. Bei mir ist es sehr zäh, weil ich vom Sommer abhängig bin. Ich habe normalerweise 40 Betriebe, die ich mit Eis beliefere.“

„Der eingeleitete Nothilfefonds bringt bereits vorher gut aufgestellte Unternehmen ziemlich sicher über die Runden, vorausgesetzt es findet kein weiterer wirtschaftlicher Abschwung mehr statt. Bei denen, die vorher schon Probleme hatten, wird es eng. Unsere 50 Mitarbeiter sind alle in Kurzarbeit. Ob und welche weitere Hilfen wir in Anspruch nehmen, loten wir gerade aus“, erklärt Karl Mittermayr vom gleichnamigen Modehaus mit Hauptsitz in Wildenau und einer Filiale in der Weberzeile in Ried.

Corona-Hilfsfonds

Kredit mit Staatsgarantien: Ansprechpartner für Unternehmen ist die jeweilige Hausbank

Zuschuss: Registrierung ab vorraussichtlich 15. April möglich, über das Austria Wirtschaftsservice


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