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Feuerwerk: Immer wieder Unfälle zu Silvester

Rosina Pixner, 26.12.2023 11:00

INNVIERTEL. Wenn es Richtung Jahreswechsel geht, werden wieder unzählige Feuerwerksraketen und Böller gekauft, um das neue Jahr lautstark zu begrüßen. Dabei herrscht jedoch große Verletzungsgefahr, warum der OÖ Zivilschutz dazu rät, auf die Silvesterknallerei zu verzichten.

Immer wieder gibt es durch die Silvester-Knallerei schwere Verletzungen und Verbrennungen. Die Polizei ruft zur Vorsicht auf. (Foto: InfinitumProdux - stock.adobe.com)

Ein Silvesterfeuerwerk ist nicht nur gefährlich und gesundheitsschädlich, sondern im Ortsgebiet auch verboten. Zivilschutz-Bezirksleiterin Yvonne Weidenholzer empfiehlt daher auf das Feuerwerk zu verzichten. „Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist das generelle Verwendungsverbot von Feuerwerk im Ortsgebiet nicht bewusst“, sagt Heidemarie Schachinger, Sicherheitsreferentin der Bezirkshauptmannschaft Ried und klärt weiters auf: „Ist keine Ausnahme verordnet, liegt eine Verwaltungsübertretung nach dem Pyrotechnikgesetz vor, wobei der Strafrahmen bis 3.600 Euro reicht.“

Grundsätzlich gibt es vier Kategorien von Pyrotechnikartikeln. F1 und F2 können unter Einhaltung der Bestimmungen von jedermann erworben und verwendet werden. F1 (Altersgrenze 12 Jahre) sind Feuerwerkscherzartikel wie Knallfrösche und Ähnliches, F2 (Altersgrenze 16 Jahre) sind Piraten, verschiedene kleinere Raketen, Vulkane und ähnliches. Ab den Kategorien F3 und F4 ist für den Erwerb und die Verwendung auch ein Pyrotechnikausweis und ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich, um ein Feuerwerk abzubrennen. Die Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten, außer der jeweilige Bürgermeister erteilt eine befristete Ausnahmegenehmigung. Sie ist außerdem verboten in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen, geschlossenen Räumen, vor explosionsgefährdeten Objekten wie Tankstellen, sowie bei Sportveranstaltungen. Nicht nur eine Alkoholisierung sorgt immer wieder für schwere Unfälle. Bei sogenannten Abschussboxen und auch bei Raketen ist für sicheren Stand zu sorgen, damit die Effektladungen auch dort hinfliegen, wo sie hin sollen und nicht auf eine oder mehrere Personen. Es ist verboten und daher strafbar, Pyrotechnik selbst herzustellen. Besonders von Jugendlichen wird Pyrotechnik per Internet im Ausland gekauft und nach Hause geliefert. Fast immer handelt es sich dabei um Kategorien, die diese Personen legal nie hätten erwerben können. Es drohen Verwaltungsstrafen.


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