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RIED/I. Das Landesverwaltungsgericht in Linz hat der Beschwerde des Betreibers des Kobl-Selbstbedienungs-Bioladen in Auleiten, Peter Gadermaier, stattgegeben und den Abriss-Bescheid der Stadt Ried für den „Kobl“ aufgehoben. Damit sollte einem Weiterbetrieb nichts mehr im Weg stehen allerdings will die Stadt diesen Beschluss erst noch genau prüfen.

Der Gerichtsbeschluss ist ein Etappensieg für den „Kobl“. (Foto: Tips / Horn)
Der Gerichtsbeschluss ist ein Etappensieg für den „Kobl“. (Foto: Tips / Horn)

Nach Ansicht der Stadt seien nämlich wichtige Fragen nicht eindeutig geklärt, erläutert Bürgermeister Bernhard Zwielehner auf Tips-Anfrage.

„Klar ist nur, dass es derzeit keinen Bescheid gibt“, sagt er. Folglich müsse Gadermaier einen erneuten Antrag für eine befristete Baugenehmigung stellen.

Kettenvertrag

Dann müsse allerdings geprüft werden, ob diese erneute befristete Baugenehmigung, es wäre die fünfte nacheinander, rechtlich ein Kettenvertrag sei was verboten wäre. Für die Stadt sei wichtig, dass es keine unbefristete Baugenehmigung durch die Hintertür gibt.

Auch der Standort könne ein Problem sein: Als der Kobl vor fünf Jahren zum ersten Mal beantragt wurde, war das Grundstück als „Neuplanung“ gewidmet. Jetzt gehöre es zur verordneten Trasse der Umfahrungsspange 3.

Gestattungsvertrag

Zu klären sei auch, ob der so genannte Gestattungsvertrag des Landes, der bis Dezember 2025 befristet ist, noch gilt. Davon geht Gadermaier aus, während der Bürgermeister auf Nummer sicher gehen will: „Ich bin verpflichtet, die Widmung und einen möglichen Kettenvertrag zu prüfen.“

Geöffnet

Vorerst ist das Selbstbedienungsgeschäft weiter geöffnet. Gadermaier: „Wir freuen uns über den Beschluss des Gerichts und werden den Kobl weiterhin mit Herzblut betreiben, zumindest bis Ende 2025.“


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15.04.2024 17:35

Unrichtig

Es gab nie einen Abrissbescheid, sondern wurde der befristete Bewilligungsbescheid bekämpft und wurde dieser aufgehoben, wodurch es derzeit gar keinen Bewilligungsbescheid für das Gebäude mehr gibt. Warum man sich darüber freut, ist mir unklar.


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