Medizinisch-technische Dienste: Ohne Bild ist kein Befund möglich
ROHRBACH-BERG. Die Berufe der medizinisch-technischen Dienste stellen wir in den Tips vor. Im heutigen letzten Teil geht es um die Radiologietechnologen, die für die gesamte medizinische Bildgebung verantwortlich sind.

Was nicht am Bild ist, kann auch nicht befundet werden. Radiologietechnologen führen Röntgenuntersuchungen, Mammographien, Ultraschalluntersuchungen, Computertomographien (CT), Magnetresonanztomographien (MRT) sowie Untersuchungen, bei denen Kontrastmittel zum Einsatz kommen, durch. Sie arbeiten auch bei der interventionellen Radiologie und Kardioangiographie inkl. Sterilbereich. Ohne die sorgfältige Arbeit der Radiologietechnologen, deren medizinisches Wissen und technisches Know-how können keine Befunde erstellt und keine Therapien durchgeführt werden.
Mit der Technik Schritt halten
Radiologietechnologen müssen sich immer wieder mit neuen technischen Entwicklungen auseinandersetzen und die Verbindung mit der Medizin herstellen, um fachlich auf dem neuesten Stand zu bleiben. Radiologietechnologen planen Untersuchungen und Behandlungen, führen sie durch, optimieren im Bedarfsfall. Sie sind für die Nachbearbeitung, Auswertung, Dokumentation, Qualitätssicherung und -kontrolle verantwortlich.
Rund um die Uhr im Einsatz
Die Radiologietechnologen des LKH Rohrbach untersuchen jährlich insgesamt rund 24.000 Patienten und sorgen für einen 24-Stunden-Betrieb an 365 Tagen im Jahr. In zwei Aufnahmeräumen werden täglich zwischen 60 und 80 Untersuchungen im Bereich Röntgen, CT, Ultraschall etc. durchgeführt. Radiologietechnologie ist das Ergebnis aus Medizin, Technik und Mensch. Der permanente und rasante technische Fortschritt im Bereich der Radiologietechnologie erfordert ständige Weiterbildung der Mitarbeiter.
Eines der wichtigsten Hauptaugenmerke bei der Arbeit der Radiologietechnologen liegt im Strahlenschutz. Strahlenschutz ist in Österreich gesetzlich geregelt, schon während der Ausbildungszeit sind die angehenden Radiologietechnologen zu dessen Einhaltung verpflichtet. Im Berufsleben müssen Radiologietechnologen alle fünf Jahre eine gesetzlich verpflichtende Fortbildung dazu absolvieren.


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