Pfiat di Gott: 301 Rohrbacher traten 2019 aus der Katholischen Kirche aus
BEZIRK ROHRBACH/ NEUSTIFT. 301 Personen aus dem Bezirk Rohrbach traten vergangenes Jahr aus der Katholischen Kirche aus. 2018 waren es noch 285.

Insgesamt gibt es im Bezirk 49.080 Katholiken bei rund 56.500 Einwohnern. 26 Rohrbacher sind 2019 in die Kirche eingetreten. Einer weniger als 2018. „Wenn die Beziehung zur Kirche ohnehin dünn geworden ist, genügt oft eine enttäuschende Erfahrung. Wir erleben auch, wie schwer es ist verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Jeder einzelne Austritt schmerzt uns“, erzählt Bischofsvikar Wilhelm Vieböck.
„Demotiviert auch die Aktiven“
Das bestätigt auch Franz Schlagitweit, Diakon in der Pfarre Rannariedl (Gemeinde Neustift). „Jeder Austritt ist ein Verlust, auch wenn derjenige in der Pfarre nicht aktiv war. Das ist wie bei einem Musikverein: Es gibt die aktiven Musiker, die proben und Konzerte spielen und die unterstützenden Mitglieder, die aus Verbundenheit und Wertschätzung für die Leistungen der Musiker dabei sind. Wenn diese unterstützenden Mitglieder immer weniger werden, demotiviert das auch die Aktiven.“
Vorlaufzeit von zehn Jahren
Laut Schlagitweits Erfahrung haben Austritte „eine Vorlaufzeit von rund zehn Jahren. Meistens sind es Leute, die man schon ewig nicht mehr bei pfarrlichen Aktivitäten gesehen hat. Viele sind hier getauft worden, aber mittlerweile weggezogen.“ Und bei weitem seien es nicht immer die jungen, sondern oft Menschen um die 50.
Geld zurück
Für den Austritt aus der Kirche ist übrigens die Bezirkshauptmannschaft zuständig und nicht die Pfarre. Wer den Kirchenbeitrag schon im Voraus bezahlt hat, bekommt den zu viel gezahlten Betrag wieder zurück. Beitragspflicht besteht bis zum Monatsletzten jenes Monats, in welchem der Austritt bei der Behörde eingeht. Die Kirche darf den Kirchenbeitrag auf privatem Weg (ohne Unterstützung der Behörden) einheben. Die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt drei Jahre. Die Religionsgemeinschaft kann bei Nichtbezahlung vor Gericht auf Bezahlung klagen und gegebenenfalls exekutieren. Wer austritt bekommt einen Brief von Bischof Manfred Scheuer und kann seine Entscheidung innerhalb von drei Monaten widerrufen, ohne dass dafür ein Reversionsverfahren eingeleitet werden muss.


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