BH Rohrbach übernimmt EU-Verkehrsdelikte für alle Bezirkshauptmannschaften des Landes
ROHRBACH-BERG. Bei den aktuellen Deregulierungsmaßnahmen des Landes spielt die Rohrbacher Bezirkshauptmannschaft eine wesentliche Rolle: Hier werden künftig alle EU-Verkehrsdelikte abgewickelt.

Eine EU-Richtlinie ermöglicht den internationalen Austausch von Halterdaten für Verkehrsdelikte und somit eine Strafverfolgung. Im Jahr 2016 wurden in Oberösterreich über 190.000 solcher CBE-Delikte (Cross Border Exchange) geahndet, heuer wird aufgrund der Ausweitung der teilnehmenden EU-Länder mit rund 350.000 Verfahren gerechnet.
Diese Delikte werden ab heute schrittweise von der BH Rohrbach übernommen: „Ein Vorzeigebeispiel, wie man Kompetenzen bündelt und gleichzeitig dezentrale Regionen stärkt“, ist Landeshauptmann Thomas Stelzer überzeugt.
Zentrale Anlaufstelle
Konkret handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überschreitung der Bestimmungen des Immissionsschutzgesetzes (IG-Luft), um das Überfahren eines roten Lichtzeichens und die unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens. Alle derartigen Anzeigen in Oberösterreich (mit Ausnahme der drei Statutarstädte Linz, Wels und Steyr)werden digital an die BH Rohrbach übermittelt, wo dann die Anonymverfügungen an ausländische Fahrzeughalter sowie eventuell folgende Strafverfahren aufgearbeitet werden.
Ebenso soll die Vollstreckung der rechtskräftigen Geldstrafen sowie die Verbuchung auf die einzelnen Stellen zentral in Rohrbach durchgeführt werden. Das Personal in der Bezirkshauptmannschaft wird dafür aber nicht aufgestockt.
Ziel sämtlicher Deregulierungsmaßnahmen der Landesregierung ist die Entschlackung des oberösterreichischen Rechtsbestandes und die Vereinfachung von Verfahrensvorschriften.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden