BEZIRK ROHRBACH/OÖ. Unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen soll der Brauch des Maibaum-Aufstellens weiterleben.
Wie schon im Vorjahr muss auch heuer der Maibaum ohne Publikum aufgestellt werden. Denn dieser Brauch an öffentlichen Plätzen gilt als Veranstaltung und ist somit untersagt. Das bloße Aufstellen darf aber erfolgen: Laut geltender Regelung des zuständigen Bundesministeriums ist dies durch eine vom Bürgermeister dazu beauftragte Firma, beispielsweise mit einem Kran, oder durch Gemeindebedienstete im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit möglich. Die Landjugend hält wie schon im Vorjahr mit Mini-Maibäumen, etwa im Familienkreis im eigenen Garten, die Tradition lebendig.
Corona-Einschränkungen
Aktuell gelten folgende Corona-Maßnahmen: Treffen dürfen sich höchstens vier Erwachsene aus maximal zwei Haushalten; im Freizeitbereich sind Treffen mit maximal zehn Jugendlichen bis 18 Jahre und zwei Betreuungspersonen erlaubt. Die Ausgangsbeschränkung ist zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens gültig.
Maibaumstehlen nur untertags
Dieselben Einschränkungen gelten natürlich auch fürs Maibaum stehlen: Diebe dürften somit nur untertags und maximal im Viererteam unterwegs sein.
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