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BEZIRK ROHRBACH. Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu schweren Unfällen und Sachbeschädigungen. Die meisten wären vermeidbar.

Beim Kauf von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 muss ein entsprechender Ausbildungsnachweis vorgelegt werden. Foto: Weihbold

„Feuerwerkskörper sollten von alkoholisierten Personen und Kindern unbedingt ferngehalten werden“, mahnt Zivilschutz Bezirksleiter Valentin Pühringer. Verwendet werden dürfen nur in Österreich zugelassene Produkte. Pyrotechnika aus Tschechien sind oft falsch bezeichnet. Die Gefährlichkeit dieser Artikel ist daher kaum einschätzbar, weswegen Einfuhr und Besitzer dieser Waren auch verboten ist. „Es ist außerdem keine gute Idee Raketen und Böller selbst herzustellen.“ Der Abschuss sollte nur aus fest verankerten Röhren erfolgen, keinesfalls aus der Hand.

Auf Umgebung achten

Dabei sollte man auf etwaige Windböen achten und sich überlegen, ob das Zeug nicht auf brennbarem Untergrund landen könnte. In unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Pflegeheimen und dergleichen ist das Abschießen von Silvesterknallern verboten. Dieses Verbot gilt auch Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen. Nach dem Anzünden, gilt es einen Sicherheitsabstand einzunehmen.

Vorsicht bei Blindgängern

Blindgänger sollte man erst nach zehn Minuten wieder angreifen. „Am besten übergießt man sie mit Wasser, um eine Nachzündung zu vermeiden“, so Pühringer.

Das Pyrotechnikgesetz unterteilt Feuerwerkskörper in folgende Kategorien:

F1: Wunderkerzen, Tischfeuerwerke etc., erlaubt ab 12 Jahren

F2: Knallfrösche, Batteriefeuerwerke etc., erlaubt ab 16 Jahren

F3 und F4: Produkte dieser Kategorien sind ausgebildeten Personen vorbehalten.


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