Negativbescheid trotz aufrechtem Arbeitsverhältnis schadet Mensch und Wirtschaft
AFIESL. Als geschickter, tüchtiger Kochlehrling hat sich Samir entpuppt, der im ersten Lehrjahr im Hotel Bergergut beschäftigt ist. Wie lange er allerdings noch bleiben darf, ist unklar. Denn trotz aufrechtem Arbeitsverhältnis hat der junge Bursch einen negativen Asylbescheid bekommen.

„Der aktuelle Zuzug durch die Flüchtlingswelle darf nicht nur als Problem gesehen werden, sondern auch als Chance“, betont Eva-Maria Pürmayer, Geschäftsführerin des Hotels Bergergut in Afiesl und damit Chefin von Samir. Gerade die Gastronomie- und Hotellerie-Branche habe große Schwierigkeiten, engagierte Lehrlinge zu finden - Integration durch Arbeit macht für sie also sehr viel Sinn. „Samir hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einem unserer besten Lehrlinge in der Küche entwickelt. Auch die ersten Monate der Berufsschule hat er absolviert und sich durch die deutsche Unterrichtssprache gekämpft. Einen so wertvollen Mitarbeiter durch mangelnde, fehlerhafte und fadenscheinige Begründungen seitens des Staates Österreich, der ein paar Monate zuvor noch eingewilligt und das Arbeitsverhältnis gestattet hat, zu verlieren, ist nicht nur menschlich fragwürdig, sondern stellt auch für unser Unternehmen große und unnötige Herausforderungen dar“, ärgert sich Pürmayer.
Integrationsleistung beachten
Samir, gegen dessen Negativbescheid Beschwerde eingelegt wurde, ist nicht das einzige Beispiel, dass geleistete Integration zu wenig Beachtung findet. Landesrat Rudi Anschober (Grüne) will deshalb bei der nächsten Flüchtlingsreferentenkonferenz eine entsprechende Initiative starten. „Lehrlinge aus ihrer Ausbildung zu reißen, schadet allen: den Betroffenen, den Unternehmen und unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Wer sich gut integriert und umfassender Teil unserer Gesellschaft wird, soll belohnt werden“, fordert er ein Umdenken.
Viel zu lange Verfahren
Ebenso dürfen Asylwerber, die sich bereits während ihres laufenden Verfahrens mit Sprachqualifizierung, Arbeitsaufnahme, Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen bemühen, Teil der Gesellschaft zu werden, nicht auf das Abstellgleis gestellt werden, meint Anschober. „Diese Integrationsleistungen sollten besondere Berücksichtigung beim Asylverfahren finden.“ Einen solchen Fall gab es zuletzt in Pfarrkirchen, wo eine Familie, die aufgrund viel zu langer Verfahren nach mehreren Jahren in Österreich abgeschoben wurde.


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