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Energie AG-Chef verwirrt mit Aussage zur geplanten Starkstromleitung im Mühlviertel

Petra Hanner, 26.06.2023 08:08

MÜHLVIERTEL. Nach einem Interview in den Oberösterreichischen Nachrichten von Energie AG-Generaldirektor Leonhard Schitter, in dem er von der fixen Realisierung der 110 kV-Leitung durch das Mühlviertel als Freileitung spricht, herrscht Verwirrung: Die entsprechenden behördlichen Verfahren, die dafür nötig sind, sind noch keineswegs abgeschlossen. Die IG Landschaftsschutz Mühlviertel reagiert empört.

 (Foto: Leonid - stock.adobe.com)
(Foto: Leonid - stock.adobe.com)

„Die Leitung ist verhandelt, gut geplant und wird jetzt als Freileitung umgesetzt“, sagte Schitter in einem Interview am 16. Juni zu den OÖ Nachrichten. Mit dieser Aussage stößt er aber vor allem den Befürwortern einer Erdkabellösung, aber auch Grundstücksbesitzern vor den Kopf. Denn immerhin wird die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung gerade erst vorbereitet.

„Die  betroffenen Grundeigentümer und Anrainer wurden bis dato nur darüber informiert, dass die zuständigen Netzbetreiber Einreichunterlagen vorbereiten. Konkret für eine Freileitung, weil das der Wunsch der Energie AG ist. Nun spricht der Vorstandsvorsitzende bereits vom Bau“, reagiert auch der Obmann der IG Landschaftsschutz Mühlviertel, Rudolf Niederwimmer, empört auf diese Aussage und wittert Unregelmäßigkeiten: „Muss man bei dieser Aussage von Leonhard Schitter davon ausgehen, dass die Energie AG das Projekt bereits mit dem Amt der OÖ Landesregierung als zuständige Behörde verhandelt hat? Oder mit wem könnte die Energie AG sonst verhandelt haben? Die Akteure der IG Landschaftsschutz Mühlviertel wissen von keinem Genehmigungsverfahren. Weder den betroffenen Grundeigentümer noch den Gemeindevertretern ist ein Antrag auf Genehmigung bekannt.“

„Missverständnis“

Der Pressesprecher der zuständigen Netz OÖ GmbH bei der Energie AG relativiert auf Tips-Anfrage das Gesagte des Generaldirektors und spricht von einem Missverständnis aufgrund der Verkürzung der Antwort im Interview: „Es ist Herrn Dr. Schitter natürlich völlig klar, wie das Verfahren abläuft und welche Schritte hier einzuhalten sind - er kennt den UVP-Ablauf aus seiner Zeit in Salzburg ja aus erster Hand. Selbstverständlich liegt es uns fern, dem Verfahren vorzugreifen! Gemeint war, dass im Vorjahr die Entscheidung gefallen ist, dass das Projekt entsprechend dem UVP-G 2000 einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist. Aktuell befinden wir uns in der Umsetzungsphase dieser Entscheidung. Das ist Teil des Gesamtverfahrens für die Vorbereitung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Wir gehen davon aus, dass das UVP-Verfahren mit einem Bescheid Ende 2024 in erster Instanz abgeschlossen werden könnte.“

Rechte der Grundeigentümer wahren

Auch viele Grundeigentümer und Anrainer rund um die IG Landschaftsschutz Mühlviertel bereiten sich derzeit auf das bevorstehende UVP-Verfahren vor und bündeln ihre Argumente für die Realisierung der Leitung als Erdkabel und nicht als Freileitung. „Die Rechte der Grundeigentümer sowie der betroffenen Bevölkerung sind ein hohes Gut uns sollen in einem Rechtsstaat auch gewahrt werden. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass unter dem Deckmantel des Erfordernis für die Energiewende nunmehr jegliche Rechtsverfahren einseitig entschieden werden können“, so die IG Landschaftsschutz Mühlviertel.


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