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Nicht mehr unantastbar: Strenger Schutzstatus für den Wolf ist gefallen

Martina Gahleitner, 13.03.2025 08:27

MÜHLVIERTEL. Die Änderung der Berner Konvention brachte einen Wendepunkt beim Wolf-Schutzstatus: Dieser wurde von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt. Für die Regionen bedeutet das mehr Handlungsspielraum im Wolfsmanagement.

Seit 2020 haben sich Wolfssichtungen in Oberösterreich vervierfacht. (Foto: Rudi Ernst - stock.adobe.com)
Seit 2020 haben sich Wolfssichtungen in Oberösterreich vervierfacht. (Foto: Rudi Ernst - stock.adobe.com)

Gerade erst wurde ein Wolf ohne natürliche Scheu vor Mensch und Fahrzeugen im Bezirk Rohrbach zum Abschuss freigegeben. Das Tier wurde als Risikowolf eingestuft und kann nun innerhalb einer Frist von vier Wochen (bis 2. April) entnommen werden (Tips berichtete). Bereits 2023 hat Oberösterreich mit der Wolfsmanagementverordnung eine rasche und rechtssichere Handhabe geschaffen, um Risiko- und Schadwölfe gezielt zu entnehmen. Die neue Rechtslage bestätigt die oö. Vorreiterrolle. „Mit dem Inkrafttreten der geänderten Berner Konvention wird nun endlich auch auf internationaler Ebene die neue Realität anerkannt: Der Wolf ist in Europa keine gefährdete Art. Mit über 20.000 Wölfen und einer jährlichen Reproduktionsrate von 30 Prozent ist der günstige Erhaltungszustand erreicht“, macht Agrar- und Jagd-Landesrätin Michaela Langer-Weninger deutlich.

Rudelbildung im Mühlviertel

Seit 2020 haben sich die Wolfssichtungen vervierfacht, insbesondere in den Rudelgebieten im Mühlviertel. Mehr Wölfe erfordern konsequentes Management, betont Langer-Weninger: „Aktuell arbeitet das oö. Agrarressort an einem systematischen Rudel-Monitoring, um datenbasiert den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Oberösterreich nachzuweisen. Ziel ist, eine faktenbasierte Grundlage für ein nachhaltiges Wolfsmanagement zu schaffen.“

Wolf bleibt geschützte Art

Auch wenn der Schutzstatus des Wolfs herabgestuft wird, bleibt er eine geschützte Art. Eine Entnahme ist somit nur unter klar definierten Bedingungen möglich. „Die oö. Wolfsmanagementverordnung bleibt dabei ein Vorbild: Sie gewährleistet eine ausgewogene Abwägung zwischen dem Schutz des Wolfs und der Notwendigkeit, dort zu handeln, wo Nutztiere und Menschen gefährdet sind“, sagt die Landesrätin.


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