Geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld nur mehr in Ausnahmefällen
ROHRBACH-BERG. Das neue Jahr bringt für arbeitslose Menschen gesetzliche Änderungen beim geringfügigen Zuverdienst zum Arbeitslosengeld.
Doris Steiner, Geschäftsstellenleiterin des Arbeitsmarktservice (AMS) Rohrbach, informiert: „Ein geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe ist ab 1. Jänner 2026 nur mehr in gesetzlich definierten Ausnahmefällen möglich. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden.“ Wer Fragen hat, kann sich beim AMS melden.
Mit dem Jahreswechsel kommt es zudem zu EDV-Umstellungen. So wird etwa die neue Online-Plattform MeinAMS das bisherige e-AMS-Konto für arbeitslose Personen ablösen. „Wer bereits ein e-AMS-Konto hat, kann unkompliziert auf das neue MeinAMS umsteigen“, sagt Steiner.
2,3 Prozent Arbeitslosenquote
Derzeit sind im Bezirk Rohrbach 567 Personen arbeitslos, das sind um 33 Personen mehr als im November 2024. Die Arbeitslosenquote liegt bei 2,3 Prozent. Zum Vergleich: Ende November betrug die Arbeitslosenquote in ganz Oberösterreich 5,1 Prozent und österreichweit 7,5 Prozent.
Nach Alter waren 87 Personen unter 25 Jahren ohne Job (plus 8 Personen gegenüber dem Vorjahr), 287 Personen zwischen 25 und 50 Jahren (um 16 Personen mehr als im Vorjahr) und 193 Personen über 50 Jahre (plus 9 Personen gegenüber dem Vorjahr). Zudem besuchen 258 Personen eine vom AMS finanzierte Aus- oder Weiterbildung.
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