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LINZ/ST.THOMAS/SAXEN. Jener Lenker, der am 17. Mai nahe St.Thomas am Blasenstein den beliebten Saxener Kaufmann Karl S. mit seinem LKW von hinten gerammt und dabei tödlich verletzt hat, scheint nun straffrei auszugehen.  

Aufgrund eines Fristenversäumnisses kommt es nun zu keinem Verfahren am Landesgericht Linz. Foto: vowe

Aufgrund einer von der Staatsanwaltschaft Linz eingebrachten Anklage wegen fahrlässiger Tötung, wurde der Fall 2017 am Bezirksgericht Perg verhandelt. Da der Verdacht auf grob fahrlässiger Tötung fiel, entschied das Bezirksgericht per Unzuständigkeitsurteil, den Fall an das Landesgericht weiterzugeben. Dieses wurde am 17. November 2017 rechtskräftig. Da, wie nun bekannt wurde, die neue Anklage durch die Staatsanwaltschaft erst einen Tag nach Ablauf der Drei-Monats-Frist beim Landesgericht eingelangt war, musste dieses das Verfahren einstellen. Den Hinterbliebenen bleibt nun nur noch die Möglichkeit, auf zivilrechtlichem Weg zu klagen.


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